Räumungsklage gegen „Liebig34“: Richter und Bezirksamt bedroht
Am heutigen Donnerstag wurde der Prozess rund um eine Räumung des von weit links stehenden Hausbesetzern okkupierten Hauses „Liebig34“ fortgesetzt – und erneut vertagt.
Berlin. – Schon seit November zieht sich die Verhandlung über die vom Besitzer der Immobilie gewünschten Räumung des Eckhauses zur nicht minder berüchtigten Rigaer Straße hin. Kam es damals zu linksextremen Tumulten, die ein ordentliches Verfahren behinderten, verschleppt nun ein Befangenheitsantrag die Entscheidung. Zuvor war es seit Wochen zu Drohungen gegen den vorsitzenden Richter gekommen.
Drohungen gegen Richter und Anschlag auf Bezirksamt
Wie die Berliner Morgenpost bereits am Dienstag berichtete, hatten Unterstützer des laut Eigendefinition „queer-feministischen“ Hausprojekts schon Anfang der Woche den Aufstand geprobt. Auf einer einschlägigen Online-Plattform bekennen sich Linksextremisten zu einem Anschlag auf das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg. Unbekannte schlugen dabei zehn Fenster und Teile der Glasfassade ein und besprühten das Haus mit der Parole „L34 bleibt – BVV muss weg“.
Das Bekennerschreiben stellt klar, dass politische Gewalt für die Szene ein probates Mittel darstellt: „Wer auch immer die anarchistische Bewegung bedroht, in diesem Fall mit der Räumung der Liebig34, wird angegriffen werden“. Auch gegen den Richter hatte es bereits im Dezember mittelbare Drohungen gegeben. Auf derselben Plattform war damals ein falscher Nachruf auf den Vorsitzenden des Verfahrens erschienen – samt der Ankündigung: „Würde er die Liebig34 räumen lassen, müsste er den Rest seines Lebens mit Polizeischutz verbringen“.
Befangenheitsantrag wegen maskuliner Sprachformen
Bei der Fortsetzung des Prozesses kam es nun zu einem Eklat der anderen Art. Denn schon kurz nach Beginn musste dieser neuerlich vertagt werden – diesmal auf den 30. April. Grund ist eine Antrag von „Liebig34“-Anwalt Moritz Heusinger. Dieser wirft dem Richter nämlich Befangenheit vor – laut Tagesspiegel aber nicht wegen persönlicher Verstrickungen, sondern weil er maskuline Sprachformen anstatt vermeintlich ‚gendergerechter‘ nutzt.
Aus diesem Grund ist nun die Kammer am Zug, und die Situation könnte sich weiter zuspitzen. Denn die Kläger beantragten ein Versäumnisurteil. Das heißt: Fällt ein solches, wäre es bei abgewiesenem Befangenheitsantrag sofort vollstreckbar. Innerhalb kürzester Zeit wäre dann eine Räumung möglich.
Angesichts der räumlichen Nähe zur den von Linksextremen seit Jahren für Aktionen und Kundgebungen verwendeten Daten der Walpurgisnacht und des Maifeiertag möglicherweise ein explosives Omen. Im Vorjahr etwa zog der Demonstrationszug direkt am besetzen Haus in der Liebigstraße vorbei.
Prominente Unterstützer für „Liebig34“
Die Debatte rund um die Räumung der „Liebig34“ hat aber auch eine Dimension, die über die eigentliche autonome Szene hinaus geht. Denn die Hausbesetzer erhalten mittlerweile prominente Rückendeckung aus Kunst und Kultur. Unlängst outeten sich etwa Nina Hagen und Elfriede Jelinek als Fans linker Hausprojekte. Die offen marxistische Trägerin des Nobelpreises für Literatur sicherte den Bewohner des Hauses in der Liebigstraße sogar die „volle Solidarität“ zu – Die Tagesstimme berichtete.