Richterin lobt „gute und richtige Ziele“
Wegen einer illegalen Straßenblockade standen vier Mitglieder der „Letzten Generation“ vor Gericht. Die Urteile fielen milde aus.
Nürnberg. - Dürfen Bürger Widerstand leisten, wenn die Regierung gegen das Grundgesetz verstößt? Eine Frage, die Gerichte und Juristen seit Gründung der Bundesrepublik beschäftigt, hat eine neue Wendung genommen. Am Mittwoch standen vier Mitglieder der zum Teil linksradikalen „Letzten Generation“ vor Gericht. Der Staatsanwalt warf den Aktivisten gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und wegen der politischen Zielsetzung sogar „antidemokratisches Verhalten“ vor und forderte für die Angeklagten im Alter von 24 bis 65 Jahren neun Monate Haft auf Bewährung.
Richterin lobt „gute und richtige Ziele“ der Angeklagten
Im Ringen um ein gerechtes Urteil hatte die Staatsanwaltschaft offenbar nicht nur die Verteidiger der Angeklagten gegen sich. Auch die Richterin lobte das Engagement der „Letzten Generation“ und fiel der Staatsanwaltschaft nach deren Aussagen mehrfach ins Wort. Diese Parteinahme wurde auch von einem der Angeklagten nach der Verhandlung positiv aufgenommen: „Auch wenn wir es schade finden, dass der Mut der Richterin heute nicht ganz für einen Freispruch gereicht hat, verbuchen wir einen Erfolg“, so Maja Winkelmann, Mitglied der „Letzten Generation“. Wenn Kriminelle die Justiz loben, kann das ein Zeichen für ein gerechtes Rechtssystem sein. Wenn sie dies jedoch auf der Grundlage politischer Werturteile tun, kann es auch ein Zeichen für tiefgreifende Probleme sein.