SEK-Einsatz: Abschiebung von libanesischer Familie eskalierte

In Mülheim an der Ruhr eskalierte am Donnerstag die Abschiebung einer libanesischen Familie.
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SEK-Einsatz: Abschiebung von libanesischer Familie eskalierte

Symbolbild Polizeieinsatz: flickr; SEK-Einsatz-Spezialeinsatzkräfte-Siegen (12) – Andreas Trojak [CC BY 2.0] [Bild zugeschnitten]

In Mülheim an der Ruhr eskalierte am Donnerstag die Abschiebung einer libanesischen Familie.

Mülheim an der Ruhr. – Nachdem die Familie Mitarbeiter der Ausländerbehörde bedrohte, musste das SEK anrücken. Die Mutter hatte ein Messer und drohte, sich im Fall einer Abschiebung das Leben nehmen zu wollen.

Abschiebung nach Spanien

Die libanesische Familie soll nach Spanien abgeschoben werden, weil sie dort erstmals europäischen Boden betrat. Als am Morgen die Beamten der Ausländerbehörde eintrafen, eskalierte die Situation. Die Mutter der vierköpfigen Familie war offenbar mit einem Messer bewaffnet.

Einer der drei Söhne schloss sich mit seiner Mutter in einem Zimmer ein, wie die „Westdeutsche Allgemeine Zeitung“ berichtete. Die beiden drohten den Beamten mit ihrem Suizid. So hielt sich die libanesische Frau ein Messer an den Hals, einer der Söhne drohte, aus dem Fenster zu springen. 

Der 16-Jährige ist den Behörden laut der Polizei bereits bekannt. So soll er mit einer Gruppe syrischer Migranten ein Mädchen sexuell belästigt haben. Nach der Vernehmung wurden die Jugendlichen jedoch wieder freigelassen, wie die „Bild“ berichtete.

Kinder in behördlicher Obhut

Mittlerweile befinden sich die Kinder in behördlicher Obhut. Gegen die Mutter und den 16-Jährigen wird nun zudem wegen des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ermittelt. Die 39-Jährige wurde beim SEK-Einsatz leicht verletzt und befindet sich derzeit im Krankenhaus.

Bis auf den Fall des volljährigen Sohnes muss nun mit der Abschiebung gewartet werden, bis die Frau genesen ist. Begründet wird die Abschiebung mit der Dublin-Verordnung. Da die Familie das erste Mal europäischen Boden in Spanien betrat, ist das Land nach geltendem Recht auch für sie zuständig, nicht Deutschland.

Über den Autor

Joshua Hahn

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