Sexuelle Belästigung von Kindern: Afghanische Asylwerber müssen nur sechs Monate in Haft
Zwei afghanische Asylwerber wurden am Landesgericht Wiener Neustadt wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu 18 Monaten Haft verurteilt, wovon nur sechs Monate unbedingt sind
Wiener Neustadt/Traiskirchen. – Zwei afghanische Asylwerber sind am Donnerstag am Landesgericht Wiener Neustadt zu je 18 Monaten Haft verurteilt worden, davon sechs Monate unbedingt und zwölf Monate bedingt. Die beiden 29 und 30 Jahre alten Angeklagten hatten in der Vergangenheit Kinder im Alter von neun bis 13 Jahren sexuell belästigt. Laut Staatsanwaltschaft nutzten die Männer am 18. Juni im Strudelbecken die Anwesenheit der Kinder aus, um sexuelle Handlungen vorzunehmen. Dies geschah sowohl unter als auch über Wasser, wobei sie den Kindern an die Brüste und Genitalien griffen. In einigen Fällen blieb es bei einem Versuch, da sie beispielsweise nur die Oberarme oder Oberschenkel berührten.
„Schieben alles auf den Alkohol“
In der Schöffenverhandlung gaben die Männer zu, in diesem Moment nicht absichtlich gehandelt zu haben. „Ich schwöre, dass ich es nicht absichtlich gemacht habe. Ich habe selbst Kinder“, sagte der 30-Jährige über einen Dolmetscher. Er und sein Komplize hatten zuvor in der Erstaufnahmestelle Traiskirchen gelebt und nach eigenen Angaben an diesem Tag zum ersten Mal Alkohol konsumiert, worauf sie ihre Erinnerungslücken zurückführten. „Ich fühle mich schuldig, weil ich nicht weiß, was geschehen ist“, gestand der Erstangeklagte. Der Richter stellte fest, dass die Männer zum Zeitpunkt ihrer Festnahme einen Alkoholgehalt von etwa 1,1 bis 1,3 Promille hatten.
Dieser Wert sei „weit davon entfernt, dass man nicht mehr weiß, was man tut“, betonte der Richter. „Ich habe das Gefühl, dass Sie versuchen, alles auf den Alkohol zu schieben“, meinte der Vorsitzende zum 30-Jährigen. „Ich habe keine Erinnerung“, entgegnete der Angeklagte.
Gericht sieht Vorsatz
Trotz seiner Alkoholisierung war der 29-Jährige in der Lage, sich im Wasser zu bewegen und die Kinder zu berühren. Auf die Frage des Richters, ob er sich vorstellen könne, dass die Vorwürfe wahr seien, antwortete der Angeklagte: „Ja. Es tut mir leid.“ Das Gericht sah die Schwere der Taten als gegeben an, stellte aber fest, dass die Berührungen im unteren Bereich des Möglichen lagen.
Den Opfern wurden Schadensersatzansprüche in Höhe von 2.000 Euro für ein Opfer, je 1.000 Euro für drei weitere Opfer und 500 Euro für ein weiteres Kind zugesprochen. Ein Mädchen hatte sich dem Verfahren nicht angeschlossen. Da die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgegeben hat, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
Forderungen nach Asylstopp
Udo Landbauer, stellvertretender Landesparteiobmann der FPÖ Niederösterreich, kritisierte das Urteil scharf und stellte die Frage, wie „sechs Monate Gefängnis bei Vollverpflegung für zwei Afghanen abschreckend wirken“ könnten. Die Täter könnten noch vor Weihnachten wieder auf freiem Fuß sein, was für die betroffenen Eltern und Kinder ein „schwerer Schlag ins Gesicht“ sei. Landbauer forderte erneut einen Stopp der Asylverfahren und strikte Abschiebungen, auch nach Afghanistan. „Ich hoffe, dass das der letzte Übertritt strafrechtlicher Grenzen war“, betonte er.