Zürich. – Am 4. September 2026 beginnt vor dem Bezirksgericht Zürich die Hauptverhandlung gegen sechs Aktivisten des identitären Kollektivs „Junge Tat“, darunter Co-Leiter Manuel Corchia. Die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl fordert für Corchia unter anderem eine unbedingte Freiheitsstrafe von sechs Monaten, eine bedingte Freiheitsstrafe von neun Monaten sowie finanzielle Sanktionen von mehr als 40.000 Euro (FREILICH berichtete). Im Zentrum des Verfahrens stehen mehrere politische Protestaktionen und damit verbundene Vorwürfe. Einer davon betrifft eine Aktion auf einem Baukran in Zürich am 1. Mai 2022.
Banner-Aktion am Tag der Arbeit
An diesem Tag stieg Corchia gemeinsam mit zwei anderen Aktivisten der Gruppe gegen 10.30 Uhr auf einen umzäunten Baukran an der Molkenstraße 6. Um auf das Gelände zu gelangen, sollen sie das Vorhängeschloss des Baustellenzauns mit einem Werkzeug aufgetrennt haben. Wie aus der Anklage hervorgeht, fällt der dabei entstandene Sachschaden mit rund 20 Schweizer Franken äußerst gering aus.
Im Rahmen der Aktion entrollten die Aktivisten auf dem Kran ein großes Transparent mit der Aufschrift „DENKST DU GLOBAL / DIENST DU DEM KAPITAL! / SICHERE GRENZEN SICHERE ZUKUNFT“. Zudem zündeten sie mehrere Rauchpetarden und ließen diese in den Händen haltend abbrennen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft handelte es sich dabei um bewilligungspflichtige pyrotechnische Gegenstände, für deren Verwendung keine Genehmigung vorlag. Die Protestform – das Besteigen eines öffentlichkeitswirksamen Ortes und das Präsentieren eines weithin sichtbaren Banners – ist dabei weder neu noch auf die Junge Tat beschränkt. Vergleichbare Banneraktionen und Besetzungen gehören auch bei linken und klimapolitischen Gruppen seit Jahren zum Repertoire des politischen Protests.
Staatsanwaltschaft erhebt mehrere Vorwürfe
Die Staatsanwaltschaft wirft Corchia im Zusammenhang mit der Aktion Verstöße gegen das Bundesgesetz über explosionsgefährliche Stoffe, Hausfriedensbruch sowie geringfügige Sachbeschädigung vor. Er habe gewusst, dass ihm das Betreten des Geländes und das Besteigen des Krans nicht gestattet gewesen seien. Für die Beschuldigten gehören diese Vorwürfe allerdings nicht zum eigentlichen Kern des Verfahrens. Hausfriedensbruch und die unberechtigte Verwendung von Pyrotechnik räumen sie grundsätzlich ein, stufen sie jedoch als Begleiterscheinungen aktivistischer Aktionen und als vergleichsweise geringfügige Delikte ein. Sie gehen davon aus, dass diese voraussichtlich mit Geldstrafen geahndet werden. Zudem seien zwei Vorwürfe des Hausfriedensbruchs nach ihren Angaben von den jeweiligen Klägern bereits zurückgezogen worden.
Mit öffentlichkeitswirksamen Aktionen will die Junge Tat gesellschaftliche und politische Debatten anstoßen und ihre Positionen zur ethnokulturellen Identität in den öffentlichen Diskurs einbringen, wie sie erklärt. Bei der Aktion auf dem Baukran verbanden die Aktivisten Globalisierungs- und Kapitalismuskritik mit der Forderung nach sicheren Grenzen.





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