Sterbehilfe: Dreiviertel der Deutschen finden Verbotsaufhebung gut

Eine überwältigende Mehrheit in allen wichtigen gesellschaftlichen Lagern begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht zur geschäftsmäßigen Sterbehilfe. 
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Sterbehilfe: Dreiviertel der Deutschen finden Verbotsaufhebung gut

Eine überwältigende Mehrheit in allen wichtigen gesellschaftlichen Lagern begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht zur geschäftsmäßigen Sterbehilfe. 

Wetzlar. – Wie die Junge Freiheit unter Berufung auf eine Umfrage des Meinungsforschungsinstitut Insa berichtet, sehen die meisten Deutschen das richtungsweisende Urteil als positiv an. Nur zehn Prozent legen die Aufhebung des Verbots kategorisch ab.

Zustimmung durch die Lager, Konfessionen und Altersgruppen

Bei den Detaildaten ist auffällig, dass besonders ältere Menschen die größte Zustimmung zur Erlaubnis von Sterbehilfe haben. Waren es bei Bürgern unter 30 gerade 61 Prozent, welche die Änderung für gerechtfertigt halten, sind es bei über 60-Jährigen gleich 79 Prozent. Auch Anhänger sämtlicher politischer Lager sehen das Urteil mehrheitlich positiv. 83 Prozent der FDP-Wähler, 82 Prozent der Grün-Wähler, 80 Prozent der Linke-Wähler und 76 Prozent der SPD- und AfD-Wähler gaben diese Option an. Bei CDU-Sympathisanten waren es immerhin noch beachtliche 74 Prozent.

Ebenso überraschend ist, dass Gläubige aller christlichen Fraktionen eine zustimmende Haltung einnehmen. Neben 77 Prozent landeskirchlicher Protestanten sind auch 68 Prozent der Katholiken und 65 Prozent der Freikirchler dieser Meinung. Hochrangige katholische Kirchenvertreter hatten die Entscheidung hingegen kritisiert, sprachen nach dem Urteil von einer „Umwertung der Werte“. Problematisch sei demnach vor allem, dass erstmals der Schutz des Lebens nicht die oberste Priorität genieße.

Sterbehilfe-Verbot war verfassungswidrig

In der Vorwoche hatte das Höchstgericht in Karlsruhe §217 des deutschen Strafgesetzbuches gekippt. Dieser stellte die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter empfindliche Strafen: Wer diese anbot, hatte mit bis zu drei Jahren Haft oder einer saftigen Geldbuße zu rechnen. Diese Regelung war nach BVerfG-Ansicht allerdings rechtswidrig, es betonte das Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Das schließe auch die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und dabei Angebote von Dritten in Anspruch zu nehmen.

 

Über den Autor
Julian Schernthaner

Julian Schernthaner

Der studierte Sprachwissenschafter wurde 1988 in Innsbruck geboren und lebte sieben Jahre in Großbritannien. Vor kurzem verlegte er seinen Lebensmittelpunkt ins malerische Innviertel, dessen Hügel, Wiesen und Wälder er gerne bewandert.

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