Tagesschau verzichtete in Bericht auf das Wort „Mutter“

Nach massiver Kritik an der Umformulierung des Wortes „Mutter“ änderte die Tagesschau ihren Wortlaut nun wieder zurück.

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Tagesschau verzichtete in Bericht auf das Wort „Mutter“

Schwangere Frau

© http://www.Pexels.com, CC0, via Wikimedia Commons (Bild zugeschnitten)

Berlin. - Nachdem die Tagesschau sich mit der peinlichen Formulierung der „entbindenden Person“ in heftige Kritik manövriert hatte, vollzog sie nun eine Kehrtwende. In einem auf der Internetseite des Formats geposteten Meldung für einen Gesetzesentwurf zum geplanten Geburtsurlaub der Bundesregierung entschied sich die Redaktion vom Begriff der Mutter abzuweichen. In dem Tagesschau-Artikel vom Samstag sollte kurz und bündig erklärt werden, was es mit dem aktuellen Gesetzesvorhaben auf sich hat. Nicht nur die Mutter, sondern auch der zweite Elternteil soll nach der Geburt eines Kindes Sonderurlaub erhalten. In der Tagesschau wurde dies mit den Worten umschrieben: „Der Partner oder die Partnerin der entbindenden Person soll künftig zwei Wochen nach der Geburt freigestellt werden“.

Tagesschau wollte niemanden „diskriminieren“

Auf Anfrage der Bild-Zeitung gab die Tagesschau eine Erklärung ab: „Der Begriff („entbindende Person“, Anm. d. Red.) wurde gewählt, um niemanden zu diskriminieren“. Auf die Frage, wen genau der Begriff „Mutter“ diskriminieren würde, bekam die Bild zunächst keine Antwort. Der ganze Vorgang löste vor allem in den sozialen Medien eine heftige Diskussion aus. Schließlich änderte die Tagesschau ihre Formulierung und benutzt statt „entbindender Person“ wieder das Wort „Mutter“.

Das thematisierte Gesetz soll auch den Vätern eine Teilhabe an der Zeit nach der Geburt ihres Kindes ermöglichen. Für Alleinerziehende gilt ebenfalls die Partnerfreistellung. Sie erhalten die Möglichkeit, den zweiten Elternteil durch eine nahestehende Person zu ersetzen. Die Kosten hierfür sollen laut Gesetzesentwurf nicht von den Arbeitgebern getragen werden. Die Finanzierung soll über ein Umlageverfahren erfolgen. Bisher gilt dasselbe Verfahren für das Mutterschaftsgeld. Die Arbeitgeber zahlen eine Umlage und erhalten dann von der Krankenkasse die Erstattung der zu zahlenden Mutterschaftsleistungen.

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