Tirol: Eltern klagen Land wegen Impfwerbung an Schulen

Die klagenden Eltern erachten die betreffende Werbung als unzulässigen Eingriff in ihre Erziehungsrechte und Beeinträchtigung in der Erfüllung ihrer Erziehungspflichten.
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Tirol: Eltern klagen Land wegen Impfwerbung an Schulen

Symbolbild: Covid-19-Impfstoff / Bild: Arne Müseler / www.arne-mueseler.com, CC BY-SA 3.0 DE, via Wikimedia Commons (Bild zugeschnitten)

Die klagenden Eltern erachten die betreffende Werbung als unzulässigen Eingriff in ihre Erziehungsrechte und Beeinträchtigung in der Erfüllung ihrer Erziehungspflichten.

Innsbruck. – Der Innsbrucker Anwalt Christian Ortner hat im Namen von 19 Eltern eine Klage gegen das Land Tirol auf Unterlassung, verbunden mit Antrag auf einstweilige Verfügung beim Landesgericht Innsbruck eingebracht. Hintergrund: Das Land Tirol hatte kurz vor Schulschluss Flyer mit dem Titel „Tirol impft – auch dich“ an Mittel- und höheren Schulen verteilt, in denen bei den 12- bis 18-Jährigen für die Impfung intensiv und – aus Sicht der Kläger unzulässig – geworben wird, wie es in einer Aussendung der Kläger heißt.

Gewinn in Aussicht gestellt

Das Land hat hierbei Verheißungen angeführt, dass mit einer Impfung dem Distance Learning entgangen werden könne, wieder Fußball gespielt werden dürfe und Freunde wieder face to face getroffen werden können. Auch der Gewinn eines iPhones wurde in Aussicht gestellt. Die klagenden Eltern erachten diese Werbung jedoch als unzulässigen Eingriff in ihre Erziehungsrechte und Beeinträchtigung in der Erfüllung ihrer Erziehungspflichten.

„Noch dazu werde im Rahmen dieser Bewerbung verschwiegen, dass lediglich eine bedingte Zulassung der gentherapeutisch wirkenden, mit teilweise sehr schweren Nebenwirkungen verbundenen Arzneimittel vorliegt – was zwangsläufig zur Folge hat, dass jeder Impfling Teilnehmer an einer klinischen Probephase ist, ob ihm das nun bewusst ist oder nicht“.

Hinweis auf Gesetzeslage

Daher sei es auch falsch, „dass sich Jugendliche ab 14 ohne Zustimmung der Eltern dieses Arzneimittel verabreichen lassen dürfen“. Gemäß Gesetz dürfe überhaupt nur für zugelassene – und damit nicht noch in Erprobung befindliche Arzneispezialitäten geworben werden. Zudem verbreite der Flyer Falschinformationen, „indem er der ‚Impfung‘ Wirkungen zuschreibt, die das Arzneimittel nicht hat“. Sogar die Hersteller würden weder einen Schutz vor einer Infektion noch vor einer Transmission, also einer Weiterübertragung des Virus an Andere, versprechen. „Die Aussage, durch die Impfung sinke das Risiko, an Corona zu erkranken und andere damit anzustecken, ist falsch“, heißt es in der Aussendung weiter.

Es sei absurd, dass ein 16-jähriger die Zustimmung seiner Erziehungsberechtigten einholen müsse, wenn er sich ein Tattoo machen lassen will, weil dieses bei der Entfernung Narben hinterlässt. „Aber ein defacto Gentherapeutikum, das oftmals erhebliche oder in seltenen Fällen sogar tödliche Nebenwirkungen nach sich ziehen kann und dessen Langzeitwirkungen noch weitgehend unbekannt sind, soll er sich ohne Zustimmung der Eltern verabreichen lassen können? „, so die Kritik des Anwalts. Außerdem sei Wiederholungsgefahr gegeben, erklärt Ortner, zumal gerade im Hinblick auf den Schulbeginn im September und dem wie in jedem Herbst zu erwartenden üblichen Anstieg der Atemwegserkrankungen damit gerechnet werden müsse, dass die Werbeaktionen fortgesetzt werden.

Über den Autor

Monika Šimić

Monika Šimić wurde 1992 in Zenica (Bosnien und Herzegowina) geboren. Die gebürtige Kroatin wuchs in Kärnten auf und studierte Übersetzen mit der Sprachkombination Russisch und Englisch in Graz.

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