„Traumatisiert?“: ORF-Journalist sorgt sich um mutmaßliche Mädchen-Mörder
Nach dem mutmaßlichen Mord an einem 13-jährigen Mädchen wurden zwei Afghanen festgenommen. Ein ORF-Journalist bezeichnete die Tatverdächtigen als „traumatisiert“ und wollte von Innenminister Nehammer wissen, ob man sich in Österreich „genügend um junge Afghanen kümmert“.
Wien. – Am vergangenen Samstag fanden Passanten in Wien-Donaustadt die Leiche eines 13-jährigen Mädchens, die laut Obduktion erwürgt worden war. Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) und Wiens Landespolizeipräsident Gerhard Pürstl haben am Dienstagvormittag neue Details zu den Ermittlungen im Mordfall bekannt gegeben.
Bisher wurden zwei afghanische Asylwerber im Alter von 16 und 18 Jahren festgenommen. Nach derzeitigem Erkenntnisstand waren sie mit dem Mädchen bekannt. Die 13-Jährige soll freiwillig in die Wohnung des 18-jährigen Afghanen mitgekommen sein. Dort sollen dem Mädchen Drogen verabreicht worden sein, um sie sexuell gefügig zu machen. Laut den Ermittlungen dürfte es in der Folge zu „schweren strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität“ gekommen sein.
Die genauen Umstände, die zum Tod des Mädchens geführt haben, seien noch unklar. Ob es weitere Täter gab, ist noch Gegenstand der Ermittlungen. Die beiden festgenommenen tatverdächtigen Afghanen werden noch am Dienstag einvernommen. Zumindest einer von ihnen war bereits wegen mehrerer Drogendelikte polizeibekannt und hatte deshalb auch seinen Schutzstatus verloren.
ORF-Journalist sorgt für Aufregung
Nach der Pressekonferenz konnten Journalisten Fragen stellen. Ein ORF-Journalist verwies auf die Unschuldsvermutung für die Tatverdächtigen. Diese seien Asylsuchende, die vielleicht „außer Krieg in ihrem Herkunftsland nur Krieg erlebt haben“. Unabhängig von der Tat stelle sich die Frage, ob „Österreich vielleicht auch mehr tun sollte, wenn es um Traumatisierungen geht“ und ob man sich „genügend um junge Afghanen kümmert“.
Innenminister Nehammer antwortete: „Was mich sehr nachdenklich macht, ist wenn die Eltern des Opfers das hören, was sie gerade gefragt haben. Ihre Frage insinuiert, dass die österreichische Gesellschaft den Beitrag zu einer Straftat geleistet hätte und die Afghanen einfach besser betreut hätten werden sollen.“
Die Frage des ORF-Journalisten sorgte im Anschluss für Aufregung in den sozialen Medien. Einige Stunden nach dem Vorfall meldete sich der betreffende Journalist dann selbst zu Wort und entschuldigte sich auf Twitter für die Formulierung seiner Frage.
FPÖ fordert Abschiebeoffensive
Als Reaktion auf den Mordfall fordert die FPÖ eine Abschiebeoffensive nach Afghanistan. FPÖ-Chef Herbert Kickl legte einen „Zehn-Punkte-Plan“ vor. Darin enthalten ist etwa die Forderung, alle Asylanträge auf österreichischem Boden auszusetzen und Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien durchzuführen. Auch Wiens FPÖ-Chef Dominik Nepp möchte „kriminelle und integrationsunwillige Afghanen“ abschieben lassen. Ähnliche Töne sind auch aus der Steiermark zu vernehmen.
Der steirische FPÖ-Chef Mario Kunasek fordert konsequente und unverzügliche Abschiebungen von kriminellen Asylwerbern. „Wenn Innenminister Nehammer heute davon spricht, die Abschiebungen nach Afghanistan in Anbetracht dieser Tat konsequent weiter zu führen, dann kennt er anscheinend seine eigene Statistik nicht“, kritisierte Kunasek den Innenminister und verwies darauf, dass im vergangenen Jahr weniger als 85 Personen nach Afghanistan abgeschoben worden seien. 2019 sei die zahl noch bei 268 Personen gelegen. „Wir fordern endlich ein Ende der leeren Phrasen des türkisen Innenministers und ein hartes Durchgreifen bei straffälligen ‚Schutzberechtigten‘ und Asylwerbern. Es kann nicht sein, dass Fremde unter dem Deckmantel der Schutzbedürftigkeit nach Österreich kommen, hier straffällig werden und aufgrund ewiger Prozess- und jahrelanger Berufungsdauer zu einer Gefahr für die heimische Bevölkerung werden“, so Kunasek.
Aktualisiert (30.06.2021 07:45 Uhr): Der betreffende ORF-Journalist bezog im Laufe des späten Dienstagnachmittags selbst Stellung zu seiner umstrittenen Frage. Wir haben diese – nach der ursprünglichen Publikation des Artikels getätigte – Erklärung nachträglich eingearbeitet.