Trotz neuem Gesetz: Kein einziger Passentzug wegen Genitalverstümmelung
Im Jahr 2016 wurde das Passgesetz geändert, um der Genitalverstümmelung an jungen Mädchen entgegenzuwirken. So sollte jedem deutschen Staatsbürger der Pass entzogen werden, sollte er Mädchen zu einer Verstümmelung ins Ausland begleiten.
Berlin. – Das Gesetz wurde als wichtiger Schritt gegen das Problem der sogenannten „Ferienbeschneidungen“ angesehen. Nun kritisiert die FDP das Gesetz – seit Inkrafttreten wurde kein einziger Pass entzogen.
„Bedeutender Schritt“
Mit diesen Worten beschrieb die damalige Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) die Erneuerung des Passgesetzes. Die Änderung besagte, dass jeglichen Personen, welche Mädchen zu einer Beschneidung ins Ausland begleiten, der Pass entzogen werden soll.
Wie die „Welt“ berichtet, sollte damit vor allem der „organisierte Beschneidungstourismus in den Schulferien“ eingegrenzt werden. Nun stellte die FDP eine Kleine Anfrage in Bezug auf die Anzahl der entzogenen Pässe. Das Ergebnis: Seit das Gesetz Anfang 2017 in Kraft trat, wurde kein Passentzug vollzogen.
Familienministerium geht von „erfolgreicher Umsetzung“ aus
Nachdem die Frage aufkam, wie diese Bilanz zu interpretieren sei, antwortete das Familienministerium mit den Worten: „Der Bundesregierung ist kein Fall bekannt, in dem die tatbestandlichen Voraussetzungen der Passentziehung wegen drohender Ferienbeschneidungen erfüllt waren und gleichwohl keine Passentziehung erfolgt wäre. Insofern geht die Bundesregierung von einer erfolgreichen Umsetzung aus.“
Kritik kam daraufhin von Seiten der FDP, welche weniger an einen vollständigen Rückgang des Vergehens glaubt, als an eine mangelhafte Umsetzung.
Gegenüber der „Welt“ erklärte die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Katja Suding, dass es unrealistisch sei, das Problem der Ferienbeschneidungen alleine durch die besagte Gesetzesänderung in den Griff zu bekommen.
In Deutschland ist die weibliche Genitalverstümmelung strafbar. Aufgrund der sogenannten Ferienbeschneidungen bleibt die statistische Erfassung der Fälle jedoch gering, da lediglich in Deutschland vollzogene Beschneidungen in die Polizeiliche Kriminalstatistik einfließen.