Umstrittener Karfreitags-Tweet: Keine Ermittlungen gegen Grünen-Politiker

Der grüne Klubobmann im Tiroler Landtag, Gebi Mair, muss wegen seines vielkritisierten Tweets keine strafrechtliche Verfolgung mehr fürchten. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck entschied, keine Ermittlungen einzuleiten.
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Umstrittener Karfreitags-Tweet: Keine Ermittlungen gegen Grünen-Politiker

Symbolbild LG/OLG/StA Innsbruck: Luftschiffhafen via Wikimedia Commons [CC BY-SA 4.0] (Bild zugeschnitten) / Screenshot Mair-Tweet: Twitter / Collage: Die Tagesstimme.

Der grüne Klubobmann im Tiroler Landtag, Gebi Mair, muss wegen seines vielkritisierten Tweets keine strafrechtliche Verfolgung mehr fürchten. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck entschied, keine Ermittlungen einzuleiten.

Innsbruck. – Wie die Tiroler Tageszeitung am Dienstag berichtete, teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft mit, dass mangels eines Anfangsverdachtes gar kein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Zuvor hatte neben zwei Privatbürgern auch der FPÖ-Stadtparteiobmann von Innsbruck, Rudi Federspiel, Strafanzeigen gegen den Grünpolitiker wegen Herabwürdigung religiöser Lehren gestellt.

Staatsanwaltschaft sieht Konnex zu politischer Debatte

Nach Ansicht der Innsbrucker Staatsanwaltschaft seien die Aussagen zwar polemisch, allerdings eindeutig im politischen Zusammenhang zu erkennen. Es handelt sich konkret um einen Tweet des grünen Klubchefs, zu später wieder verworfene Pläne der Bundesregierung, den Karfreitag als halben Feiertag zu etablieren.

Mair schrieb deshalb am 20. Februar auf der sozialen Plattform: „Am Karfreitag um 15.00 Uhr ist Jesus am Kreuz vor Lachen gestorben“. Diese Aussage stieß im traditionell konservativen Bundesland Tirol auf breite Kritik aus allen Lagern. Die ÖVP als Koalitionspartner der Grünen auf Landesebene forderte damals umgehend eine Entschuldigung Mairs, dieser leistete Folge.

Wirbel um zweierlei Maß bei Religionswitzen

Wenig Verständnis für die fehlende Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens hatte unterdessen FPÖ-Landesparteichef Markus Abwerzger. In einem Facebook-Beitrag wunderte sich der selbst als Anwalt tätige Politiker über die unterschiedliche Anwendung dieses Straftatbestands. Er erinnerte daran, dass vor einiger Zeit ein junger ex-freiheitlicher Gemeinderat wegen eines Ramadan-Witzes zu einer Rechtsstrafe verurteilt wurde.

Die vorsitzende Richterin begründete ihren Schuldspruch damals sogar mit der freiheitlichen Gesinnung des Schwazer Jungpolitikers sowie „generalpräventiven Gründen“ zur Stärkung der Meinungsfreiheit. Der Betroffene wunderte sich in der Folge über das zweierlei Maß, dass Verspottungen des Christentums und seiner Bräuche straffrei bleiben würden, ein erkennbarer Scherz über einen islamischen Brauch hingegen ein Straftatbestand wäre.

Über den Autor
Julian Schernthaner

Julian Schernthaner

Der studierte Sprachwissenschafter wurde 1988 in Innsbruck geboren und lebte sieben Jahre in Großbritannien. Vor kurzem verlegte er seinen Lebensmittelpunkt ins malerische Innviertel, dessen Hügel, Wiesen und Wälder er gerne bewandert.

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