Urteil: Bewährung für geplanten Bombenanschlag auf Hagener Synagoge
Ein 17-jähriger Syrer wurde zu 21 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Er wollte einen Bombenanschlag auf eine Synagoge verüben.
Hagen. – Ein Jahr und neun Monate auf Bewährung, so lautet das noch nicht rechtskräftige Urteil für einen 17-jährigen Syrer vom Hagener Landgericht. Der junge Mann legte vor Gericht ein Geständnis in dem nicht-öffentlichen Prozess statt. Demnach hatte er vor, eine selbst gebastelte Bombe vor der Synagoge in Hagen zu zünden. Diesen Plänen kam seine Festnahme zuvor, zu diesem Zeitpunkte hatte er noch keinen Sprengstoff oder andere Materialien für eine Bombe beschafft. Jedoch wollte er laut Eigenaussage für den Fall bereit sein, dass Kabul bombardiert werde oder westliche Truppen in Afghanistan Zivilisten getötet hätten.
Drei Jahre bei der Kinder- und Jugendhilfe
Kurz vor der Festnahme habe er in einem Kurznachrichtendienst Kontakt mit einer Person namens „Abu Harb“ („Vater des Krieges“) aufgenommen, der ihm detaillierte Anweisungen für den Bau von Bomben schickte. Deswegen wurde er von den Richtern wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat verurteilt. Die Richter sahen die Verhängung einer Jugendstrafe jedoch für unnötig an, da eine „notwendige erzieherische Einwirkung“ auf den Jugendlichen auch anders erreicht werden könnte. So muss der Verurteilte die kommenden drei Jahre nun außerhalb Hagens in einer stationären Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe wohnen.