Freilich #36: Ausgebremst!

Urteil: Pegida darf Flüchtlings-NGO als „Schlepper“ bezeichnen

Die Mittelmeer-NGO Mission Lifeline hat vor Gericht gegen Pegida verloren. Die patriotische Bürgerbewegung darf die Flüchtlingsorganisation als „Schlepper“ bezeichnen.
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Urteil: Pegida darf Flüchtlings-NGO als „Schlepper“ bezeichnen

Symbolbild (CC0)

Die Mittelmeer-NGO Mission Lifeline hat vor Gericht gegen Pegida verloren. Die patriotische Bürgerbewegung darf die Flüchtlingsorganisation als „Schlepper“ bezeichnen.

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Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat am Freitag entschieden, dass die patriotische Bürgerbewegung Pegida die Mittelmeer-NGO Mission Lifeline als „Schlepper“ oder „Schlepperorganisation“ bezeichnen darf. Die Grenze zur Schmähkritik sei durch die Bezeichnung nicht überschritten und von der Meinungsfreiheit gedeckt, gab eine Pressesprecherin laut Bericht von Legal Tribune Online bekannt.

Erfolgreiche Berufung

Pegida und ihr Vize Siegfried Dräbritz hatten zuvor einen Beitrag der Identitären Bewegung geteilt, indem die Flüchtlings-NGO als „Schlepper“ bezeichnet wurde. Das Landgericht Dresden bewertete die Äußerungen als „unzulässige Schmähkritik“ und erließ eine einstweilige Verfügung. Pegida legte dagegen Berufung ein.

OLG hebt einstweilige Verfügung auf

Das OLG Dresden entschied nun in zweiter Instanz zugunsten Pegidas und hob die einstweilige Verfügung auf. „Wir sind enttäuscht, dass wir unterlegen sind“, sagte Mission-Lifeline-Sprecher Axel Steier laut LTO. Geschlagen geben will sich die NGO jedoch nicht. Steier kündigte dem Bericht zufolge an, erneut vor das Landgericht zu ziehen, um das Verbot durchzusetzen; diesmal im Rahmen eines bereits in einem früheren Prozess ausgehandelten Vergleichs, bei dem sich Pegida-Mitgründer Lutz Bachmann verpflichtete, eine entsprechende Äußerung zu unterlassen.

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