Verfassungsgericht gegen pauschales Verbot von Kinderehen

In Deutschland sind im Ausland geschlossene Ehen mit Personen unter 16 Jahren automatisch ungültig. Nun fordert das Verfassungsgericht eine mögliche Fortführung der Ehe nach Erreichen der Volljährigkeit.

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Verfassungsgericht gegen pauschales Verbot von Kinderehen

Bundesverfassungsgericht

© Metropolico

Karlsruhe. - In Deutschland verstößt die pauschale Nichtigerklärung von Kinderehen gegen das Grundgesetz. Am Mittwoch teilte das deutsche Verfassungsgericht mit, dass es dem Gesetzgeber zwar nicht von vornherein verwehrt sei, ohne Prüfung des Einzelfalls die Nichtigkeit solcher Ehen anzuordnen. Es vermisse allerdings die Möglichkeit, die Ehe nach Erreichen der Volljährigkeit auch nach deutschem Recht als wirksame Ehe führen zu können. Die Vorschrift muss nun bis 30. Juni 2024 überarbeitet werden. Zusätzlich forderte das Verfassungsgericht, dass das Gesetz Regelungen über die Folgen der Nichtigerklärung enthalten müsse, etwa zu Unterhaltsansprüchen.

Bisher keine einheitliche Vorgehensweise

Die beanstandete Regelung sieht vor, dass eine im Ausland geschlossene Ehe automatisch unwirksam ist, wenn einer der Partner noch keine 16 Jahre alt war. Bei Eheschließungen zwischen 16 und 18 Jahren findet dagegen eine Einzelfallprüfung statt, ob die Ehe in Deutschland anerkannt oder wegen äußeren Zwangs für ungültig erklärt wird. Die Regelung war Teil des „Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen“, das die die schwarz-rote deutsche Regierung 2017 vor dem Hintergrund gestiegener Migrantenzahlen auf den Weg gebracht hatte. Damals waren vermehrt sehr junge Verheiratete nach Deutschland gekommen, wie der Standard berichtet. Behörden und Gerichte waren damit unterschiedlich umgegangen.

Die ausnahmslose Annullierung bei Heiraten unter 16 Jahren war besonders umstritten. Der Bundesgerichtshof hatte 2018 Bedenken, die Vorschrift im Fall eines syrischen Paares anzuwenden. Die Richter hatten deshalb damals das Verfassungsgericht um Überprüfung gebeten.

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