Freilich #36: Ausgebremst!

Verfassungsgericht: Vollbetreute dürfen bei EU-Wahl wählen

Das Bundesverfassungsgericht hat am Montag beschlossen, dass es für Vollbetreute bis Ende Mai möglich sein muss, zu wählen. 
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Verfassungsgericht: Vollbetreute dürfen bei EU-Wahl wählen

Symbolbild: Pixabay [CC0]

Das Bundesverfassungsgericht hat am Montag beschlossen, dass es für Vollbetreute bis Ende Mai möglich sein muss, zu wählen. 

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Karlsruhe. – Wie das Bundesverfassungsgericht entschied, soll die Gruppe der Vollbetreuten bereits bei der Wahl für das EU-Parlament teilnehmen dürfen.

Geltende Ausschlüsse nicht rechtens

Konkret wurde beschlossen, dass die bis dato geltenden Ausschlüsse vollbetreuter Personen nicht rechtens sind. Zu dem Personenkreis gehören Menschen mit geistiger Behinderung, psychischer Erkrankung und Straftäter, welchen die Schuldunfähigkeit attestiert wurde.

Für die Wahl am 26. Mai wird jedoch zumindest vorerst noch ein Antrag notwendig sein, um teilnehmen zu dürfen. 

Zum Urteil kam es, nachdem die Bundestagsfraktionen der Grünen, der FDP und der Linken einen Eilantrag stellten. Dies berichtet die „Junge Freiheit“.

Gemischte Reaktionen

Die Reaktionen auf das gefällte Urteil fielen sehr unterschiedlich aus. Britta Haßelmann, Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, freue sich „riesig für die betroffenen Menschen“. Auch aus der FDP kam Zustimmung: Der Bundestagsabgeordnete Jens Beeck freute sich über den erfolgreichen Antrag der Fraktionen.

Bedenken äußerte der parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Stephan Mayer. Er sei besorgt darüber, dass die Gesetzesänderung im Endeffekt mehr schadet als nutzt. So sagte er wörtlich: „Uns fehlt die Zeit zum Ändern der Wählerverzeichnisse.“ Trotzdem betont er: „Wir wollen ein inklusives Wahlrecht für alle.“

Auch von anderen Politikern wurden vor allem die logistischen Probleme angesprochen, welche die Änderung mit sich bringt. So sei die Zeit besonders für kleine Gemeinden zu knapp, um sich an die neuen Gegebenheiten anzupassen. 

Insgesamt betroffen von der Gesetzesänderung sind in Deutschland circa 80.000 Menschen.

Über den Autor

Joshua Hahn

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