Vorwürfe gegen BMW: „Politische Kündigung“ von Betriebsrat im Raum
Mit schweren Vorwürfen trat die alternative Gewerkschaft „Zentrum Automobil“ am Dienstag an die Öffentlichkeit. Denn sie will politische Gründe für eine versuchte Kündigung ihres Betriebsrates Frank Neufert im BMW-Werk in Leipzig ausmachen.
Leipzig. -Die patriotische Arbeitnehmer-Vertretung äußerte sich in ihrem Telegram-Kanal zum Fall ihres Mitglieds Frank Neufert – den sie für einen „Skandal“ halten. „Funktionäre“ – gemeint sind angebliche Akteure aus dem Umfeld der konkurrierenden Großgewerkschaft „IG Metall“ – hätten diesen „mit Lügen und haltlosen Behauptungen beim Arbeitgeber denunziert“. Nun solle „sein Kopf rollen und er schnellstmöglich rausgeschmissen werden“.
Völlig unkonkrete Vorwürfe eines Bild- oder Ton-Mitschnitts
Beim Versuch, Neufert zu kündigen, käme es zu zahlreichen Ungereimtheiten. Diese würden von „unklaren Tatvorwürfen“ und „widersprüchlichen Zeugenaussagen“ über „plötzlich wie vom Himmel fallende neue Zeugen“ bis hin zu „rechts- und datenschutzwidrigen Vorgängen“ reichen. Insbesondere wird dem „Zentrum Automobil“-Betriebsrat unterstellt, dass dieser mit seinem Mobiltelefon in einer vertraulichen Sitzung angeblich unerlaubte Ton- oder Bildaufnahmen angefertigt habe.
In einem etwa fünfeinhalb Minuten langen Video beziehen der Betroffene und sein Anwalt Jens Lorek Stellung. Letzterer führt aus, wie diffus die Anwürfe gegen seinen Mandanten sind: „Was er da gemacht haben soll, da wurde man sich nicht so ganz einig“. Der Arbeitgeber sei auch nicht bereit, zu konkretisieren, weshalb er den Verdacht schöpfe, dass hier illegale Aufnahmen geschehen seien. Der „Beschuldigte“ wiederum betont, dass die Behauptung „an den Haaren herbeigezogen“ sei.
Anwalt äußert Kritik am Ablauf des Verfahrens
Seinem Rechtsbeistand zufolge ist bereits die Vorgangsweise problematisch. Grundsätzlich sei richtig, dass auch einen Betriebsrat gekündigt werden kann, wenn dieser Arbeitspflichten grob verletze. Dabei müsse dem Betroffenen aber die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt werden. Dazu müsse man ihm aber zuvor die Tatsachen mitteilen, anhand welcher der Verdacht einer Pflichtverletzung entstehe. Eine einfache Aufforderung zur Äußerung der Sichtweise des Arbeitnehmers sei nicht ausreichend.
Erschwerend komme hinzu, dass bei einem Betriebsrat keine ordentliche Kündigung möglich sei – sondern nur eine fristlose. Vor dem Hintergrund, dass hierfür hohe Hürden nötig seien, sei obendrein zweifelhaft, ob selbst die Existenz solcher Auflagen eine derartige außerordentliche Kündigung rechtfertigen würde. Die zweite Variante wäre, eine Verletzung der Amtspflicht als Betriebsrat zu behaupten. Dies sei aber „sehr weit hergeholt“, zumal eine dafür nötige Anhörung durch den restlichen Betriebsrat unterblieb.
Soll kritischer Betriebsrat ausgeschalten werden?
Neufert wiederum führt seine Existenzsorgen an – denn er würde im Fall des Falles nicht nur seine Position als Betriebsrat, sondern eben auch seine Arbeitsstelle verlieren. Zur weiteren Klärung der Umstände habe man zwei andere Betriebsräte wegen Verleumdung angezeigt. Im Zuge jenes Verfahrens möchte man beweisen, dass zum behaupteten Zeitpunkt gar keine Ton- oder Bildaufnahmen stattfanden.
Er vermutet vielmehr eine politische Motivation: „Die Vorwürfe sind haltlos, aber sollten sie mit ihrem Komplott durchkommen, würden sie sich eines kritischen Arbeitnehmervertreters entledigen.“ Der Vorfall zeigte, dass IG Metall-Funktionäre mit der Unternehmensleitung zusammen arbeiten würden. Dadurch würden diese sich Freiheiten verschaffen wollen. Er bedankte sich bei „Zentrum Automobil“ für ihren Einsatz, ohne den es ihm nicht möglich gewesen wäre, einen Rechtsbeistand einzuschalten.