VS-Bericht sieht Junge Freiheit und alternative Medien als Teil von Desinformationskampagne

Im Rahmen eines Verfassungsschutzberichts über eine russische Desinformationskampagne werden mehrere Medien, darunter die Junge Freiheit, als „grundsätzlich ins russische Narrativ passend“ bezeichnet.

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VS-Bericht sieht Junge Freiheit und alternative Medien als Teil von Desinformationskampagne

In einem Verfassungsschutzbericht werden mehrere Medien als „grundsätzlich ins russische Narrativ“ passend klassifiziert.

© IMAGO / Michael Gstettenbauer

München. – Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz (BayLfV) hat eine umfassende Analyse zur russischen Desinformationskampagne „Doppelgänger“ veröffentlicht. Der Bericht beschreibt die Strategien und Mechanismen, mit denen russische Bot-Accounts gezielt Falschinformationen über Soziale Medien wie X und Facebook verbreiteten.

JF, Weltwoche, Compact aufgelistet

Die Analyse ergab, dass Tausende von Bot-Accounts aktiv waren und die Nachrichtenartikel sowohl von gefälschten als auch von echten Medienplattformen teilten. Ziel der Kampagne war es, durch die Verbreitung von Desinformation die öffentliche Meinung im Sinne Russlands zu beeinflussen. Bemerkenswert ist, dass nicht nur gefälschte Nachrichtenportale, sondern auch Inhalte realer Medien verwendet wurden.

Der Verfassungsschutzbericht hebt hervor, dass auch Artikel von anerkannten Nachrichtenplattformen wie NDR und Merkur Teil der Kampagne waren. Diese realen Beiträge wurden jedoch „aus dem Kontext gerissen“, um die Desinformationsstrategie zu untermauern. Auffällig ist auch, dass Seiten wie Tichys Einblick und die Berliner Zeitung in die Kategorie der Medien eingeordnet werden, die „grundsätzlich ins russische Narrativ“ passen. Weitere Plattformen, die in dieser Kategorie genannt werden, sind die Junge Freiheit, die Weltwoche, Compact, der Deutschlandkurier und der Freitag. Der Bericht macht keine genauen Angaben darüber, wie oft diese Webseiten für die Kampagne genutzt wurden

Kritik in den Sozialen Medien

In den Sozialen Meiden reagieren inzwischen auch Betroffene auf den Bericht. So schreibt etwa Tomasz Kurianowicz, Chefredakteur der Berliner Zeitung, auf X: „Redakteure des Tagesspiegel greifen uns aktuell auf X wegen einer diffusen Erwähnung der Berliner Zeitung in einem Bericht des bayrischen Verfassungsschutzes an. Die Vorwürfe weise ich mit aller Entschiedenheit zurück.“ Weiter weist er den Verfassungsschutz und die Konkurrenz auf Artikel 5 des Grundgesetzes hin: „Jeder hat das Recht, seine Meinung (...) frei zu äußern (…). Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung (...) werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“

Er reagierte damit auf einen Beitrag auf X von Alexander Fröhlich, Redakteur beim Tagesspiegel, der sich auf Erkenntnisse des Verfassungsschutzes bezog und schrieb: „Aus Sicherheitskreisen war es bereits zu hören, jetzt macht es der Verfassungsschutz Bayern in seiner Analyse zu russischer Desinformation amtlich: Holger Friedrichs @berlinerzeitung in einer Reihe mit Tichy, BSW-Dagdelen, Elsässers Compact, Weltwoche, Junge Freiheit und Deutschlandkurier.“

Auch Lena Berger bezog sich auf X auf den Verfassungsschutzbericht und ging dabei besonders auf den Freitag ein. In einem Thread ging sie der Frage nach, ob der Freitag Teil einer russischen Desinformationskampagne sei und betonte abschließend, dass der Herausgeber des Magazins, Jakob Augstein, gut daran täte, sich öffentlich dazu zu äußern. Er sollte insbesondere auf die Frage antworten, „wie von ihm verlegte publizistische Erzeugnisse nach Auffassung des Verfassungsschutzes Bestandteil einer groß angelegten russischen Desinformationskampagne zur Destabilisierung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung werden konnten“.

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