Würzburg: Ohne Terrormotiv keine Härteleistungen für Opfer
Die Diskussion um den Mordfall in Würzburg bekommt neuen Antrieb durch eine Aussage des Opferbeauftragten der Bundesregierung bekommen, wonach die Verletzten und Hinterbliebenen wohl keine sogenannte Härteleistungen erhalten werden.
Berlin. – Edgar Franke, der Opferbeauftragte der Bundesregierung, hat die Hoffnungen auf eine mögliche Entschädigung der Verletzten und Hinterbliebenen der Messerattacke in Würzburg gedämpft. Solche hängen „von den weiteren Ermittlungen ab. Es geht weiterhin darum, die Hintergründe und Motive der Tat genauestens zu ermitteln“, wie er gegenüber der „Welt am Sonntag“ erklärte. 30.000 Euro können Hinterbliebe und Verletzte von Terroranschlägen und extremistischen Übergriffen von der Bundesregierung erhalten.
Bislang wird die Würzburger Messerattacke jedoch nicht als Terroranschlag, sondern als Amoklauf eines psychisch Kranken gewertet, und das obwohl der Somalier laut Zeugen während der Tat „Allahu Akbar“ rief und nach seiner Festnahme erklärte, durch den Angriff seinen „Dschihad“ verwirklicht zu haben. Als Grund dafür werden fehlende Verbindungen zu einer islamistischen Terrorgruppe angegeben. Bei dem Angriff wurden drei Menschen getötet und sieben weitere verletzt.
Unabhängig vom Tatmotiv und den von der Regierung ausgezahlten Härteleistungen stünden den Betroffenen von Würzburg aber Entschädigungszahlungen zu, betonte Franke.