EuGH-Urteil: Karfreitag könnte Feiertag für alle Österreicher werden

Etwa neun Monate nach seiner Anrufung fällte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag sein lange erwartetes Urteil zur österreichischen Karfreitagsregelung – und gibt dem Kläger recht.  
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EuGH-Urteil: Karfreitag könnte Feiertag für alle Österreicher werden

Symbolbild: Pixabay [CC0]

Etwa neun Monate nach seiner Anrufung fällte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag sein lange erwartetes Urteil zur österreichischen Karfreitagsregelung – und gibt dem Kläger recht.  

Luxemburg. – Ein konfessionsloser Arbeitnehmer hatte ursprünglich seinen Arbeitgeber – eine Wiener Firma – auf Ausbezahlung eines Feiertagsentgelts verklagt. Er empfand es als diskriminierend, dass ein evangelischer Arbeitskollege am Karfreitag dienstfrei gestellt werde, bei freiwilliger Arbeitsverrichtung hingegen Zuschläge bekam. Er hingegen hätte zuschlagsfrei arbeiten müssen. Sämtliche heimischen Instanzen verneinten in der Folge, dass es sich dabei um eine Ungleichbehandlung aufgrund der Religion handle – Die Tagesstimme berichtete.

EuGH: Verstoß gegen EU-Gleichbehandlungsrichtlinie

Nicht so hingegen der EuGH. Dieser entschied ORF.at zufolge nun, dass die geltende Regelung gegen die EU-Gleichbehandlungsrichtlinie verstößt. Bislang galt der Karfreitag für altkatholische Christen sowie drei evangelische Bekenntnisse als zusätzlicher 14. Feiertag. Eine ähnliche Regelung gibt es bezüglich Jom Kippur für Angehörige des jüdischen Glaubens – dort allerdings auf Basis eines Generalkollektivvertrages, nicht einer Gesetzesregelung.

Regelung zu Jom Kippur bleibt unklar

Inwieweit der Entscheid des europäischen Gerichtshofs die österreichische Jom Kippur-Regelung betrifft, ist dabei unklar. Die Richter äußerten sich in ihrem Spruch diesbezüglich nicht. Ebenso keine Klärung gab es zur nicht begehrten Frage, ob anerkannten Religionsgemeinschaften generell eigene Feiertage zustehen. Auch eine derartige Grundsatzentscheidung hätte wohl theoretisch im Ermessen des Luxemburger Gerichts gestanden.

Mehrere Lösungsansätze möglich

Weil der EuGH den Ball nun zurück spielte, obliegt die Findung einer gleichberechtigten Regelung für alle Arbeitnehmer nun wieder der österreichischen Gesetzgebung. Unter den möglichen Lösungen ist die vollständige Streichung des arbeitsfreien Karfreitags aufgrund der zentralen Bedeutung für die betroffenen Konfessionen am unwahrscheinlichsten.

Eine andere Möglichkeit wäre der Tausch mit einem anderen arbeitsfreien Feiertag. In jüngerer Vergangenheit mehrten sich die Indizien, dass ein Wegfall des Pfingstmontages am ehesten dafür infrage käme. Aber auch eine Variante, bei welcher freiwillig am Karfreitag arbeitende Angehörige der vier Konfessionen, für welche die Regelung galt, auf allfällige Zuschläge verzichten würden, entspräche formal dem EuGH-Spruch.

Karfreitag: Politisches Ringen um Lösung

Gewerkschaften und andere Arbeitnehmervertreter, aber auch die Sozialdemokratie, wünschen nun einen generellen zusätzlichen Feiertag. Die Industriellenvereinigung sowie der Wirtschaftsbund stehen dieser Variante allerdings abwartend gegenüber. Karlheinz Kopf, der Generalsekretär der Wirtschaftskammer (WKÖ) erinnerte weiters, dass ein weiterer Feiertag die österreichische Wirtschaft 600 Mio. Euro kosten würde. Derzeit betrifft die bisherige Regelung nämlich nur etwa vier Prozent der Arbeitnehmer.

Welche Variante zum Tragen kommt, wird sich also erst herauskristallisieren. Wie die Kleine Zeitung berichtet, will die Bundesregierung das EuGH-Urteil zum Karfreitag nun „genau prüfen“. Dies teilte Regierungssprecher Peter Launsky-Tieffenthal am Dienstag mit. Erst nach Abschluss dieser Prüfung sollen „zeitnah“ weitere Schritte bekannt gegeben werden. Möglich scheint dabei auch, dass das Thema beim Ministerrat am heutigen Mittwoch auf der Tagesordnung steht.


Weiterlesen: 

EuGH: Österreichische Karfreitagsregelung auf dem Prüfstand (10.4.2018)

Über den Autor
Julian Schernthaner

Julian Schernthaner

Der studierte Sprachwissenschafter wurde 1988 in Innsbruck geboren und lebte sieben Jahre in Großbritannien. Vor kurzem verlegte er seinen Lebensmittelpunkt ins malerische Innviertel, dessen Hügel, Wiesen und Wälder er gerne bewandert.

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