„Verlage gegen Rechts“ – Meinungsfreiheit auf der Leipziger Buchmesse
Die Initiative „Verlage gegen Rechts“ plant für die bevorstehende Leipziger Buchmesse mehrere Aktionen gegen „rechte“ Aussteller. Neben Diskussionsrunden über Genderfragen oder Antisemitismus ist auch eine Demonstration geplant. Bei der Frankfurter Buchmesse im Herbst war es zuletzt zu Störaktionen und Angriffen auf konservative Verlagsstände gekommen.
Von 15.-18. März findet die diesjährige Buchmesse in Leipzig statt. Verlage, Autoren und Leser treffen dort zusammen, um sich zu informieren und auszutauschen. Auch 183 Aussteller aus Österreich werden an der Veranstaltung teilnehmen.
Im Namen der Meinungsfreiheit
Nicht alle Verlage werden jedoch nächstes Wochenende auf der Leipziger Buchmesse gerne gesehen. Eine neue Initiative will nun gegen die „ausgrenzende Ideologie rechter Aussteller“ vorgehen. Das Aktionsbündnis „Verlage gegen Rechts“ hat im Vorfeld bereits Protest gegen „rechte Hetze auf der Buchmesse“ angekündigt. Die Initiative werde laut Angaben der Webseite von rund 70 Verlagen und 160 Einzelpersonen getragen. Innerhalb eines Monats sammelte sie über eine Crowdfunding-Plattform mehr als 11.392 € für ihre geplanten Aktivitäten. Angekündigt ist eine Vielzahl an Diskussionsrunden sowie eine Demonstration unter dem Motto „Meinungsfreiheit nutzen, Rechten widersprechen“.
Vandalismus gegen Rechts
Im Vorjahr war es bei der Buchmesse in Frankfurt zu Ausschreitungen gekommen. So gab es etwa Überfälle auf die Stände des Manuscriptum- sowie des Antaios-Verlags, bei denen Bücher zerstört oder ganze Regale geplündert wurden. Darüber hinaus wurden Bücherpräsentationen des Antaios-Verlags von Störaktionen unterbrochen und es kam zu Ausschreitungen im Publikum.
Gleiches Recht für alle
Im Interview mit dem MDR Sachsen erklärt Messedirektor Oliver Zille, dass die sogenannten „rechten Verlage“ das gleiche Recht besitzen, an der Veranstaltung teilzunehmen, wie alle anderen:
„Wir sind ein öffentliches Unternehmen. Und deswegen sind wir auch ganz eng an den Artikel 5 des Grundgesetzes in Bezug auf die Meinungsfreiheit gebunden. „,
betont Zille. Die Buchmesse trete auch „qua ihres eigenen Statutes“ für die Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit ein.