Wegen Gleichbehandlung: Autobahnmeisterei bekommt Christbaumverbot
Das Regierungspräsidium in Freiburg untersagte einer Autobahnmeisterei die Fortführung der Tradition, einen Weihnachtsbaum an der Schweizer Grenze aufzustellen.
Freiburg im Breisgau. – Es galt seit vielen Jahren als nette Tradition bei der Autobahnmeisterei Efringen-Kirchen: Alljährlich stellte man nahe des Grenzüberganges auf der A5 einen Weihnachtsbaum auf, um zur besinnlichen Zeit aus der Schweiz ankommende Autofahrer zu begrüßen. Nun folgte die Unterbindung von offizieller Stelle.
Ende der Tradition wegen „Gleichbehandlung“
Wie die Junge Freiheit am Freitag berichtet, sei der Behörde „bewusst geworden, dass es solche Wünsche von Religionsgemeinschaften auch zu anderen Feiertagen geben könnte“. Dies wäre nach Ansicht des Regierungspräsidiums allerdings mit der Verkehrssicherungspflicht nicht vereinbar.
Daher, so ein Sprecher der Behörde, habe man entschieden, „aus Gründen der Gleichbehandlung“ keinen Baum mehr aufstellen zu lassen. Die Verordnung beträfe dabei nicht nur nur das aktuelle Jahr. Auch künftig soll es keine Weihnachtsbäume bei der Gemeinschaftszollanlage im Dreiländereck geben.
Bürger wollte zusätzlichen Chanukka-Leuchter
Auslöser der nunmehrigen Entscheidung war dabei die Anfrage eines Bürgers, welcher beantragt hatte, einen Chanukka-Leuchter neben dem Baum aufzustellen. Bereits im Vorjahr gab es einen ähnlichen Antrag, der aber zu kurzfristig eintraf. Da er diesmal aber mit entsprechendem Vorlauf eintraf, musste sich die Behörde damit befassen.
Das jüdische Fest, das an die Wiedereinweihung des zweiten Tempels in Jerusalem im zweiten vorchristlichen Jahrhundert erinnert, fällt diesmal zeitlich mit Weihnachten zusammen (22.-30. Dezember). Beide Feste teilen sich einen familiären Charakter, die Darbietung von Liedern, gemeinsamen Verzehr von Köstlichkeiten und den Austausch von Geschenken.