AfD-Politiker Krah äußert sich zur Verhaftung seines Mitarbeiters
Ein Mitarbeiter des AfD-Europaabgeordneten Maximilian Krah soll für China spioniert haben, nun hat sich der Politiker selbst zu Wort gemeldet.
Ein Mitarbeiter des AfD-Spitzenkandidaten zur Europawahl, Maximilian Krah, ist in Sachsen wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit festgenommen worden. Das berichten Medien wie Spiegel Online und die Tagesschau. Wie der Generalbundesanwalt mitteilte, wird dem 43-jährigen Deutsch-Chinesen Jian G. vorgeworfen, Interna an einen chinesischen Geheimdienst weitergegeben zu haben. Die Vorwürfe der Ermittler beziehen sich auf mehrere Vorfälle im Januar, bei denen Jian G. sensible Informationen aus dem Europäischen Parlament an China weitergegeben haben soll. Dabei ging es unter anderem um Diskussionen über die sicherheits- und verteidigungspolitischen Auswirkungen des chinesischen Einflusses auf die Infrastruktur der EU sowie um einen Entschließungsantrag zur Lage der Falun Gong-Bewegung in China.
Schwere Vorwürfe
Zudem wird Jian G. vorgeworfen, chinesische Oppositionelle in Deutschland ausspioniert zu haben. Die Ermittler gehen davon aus, dass er bereits seit längerer Zeit für einen chinesischen Nachrichtendienst tätig war, möglicherweise auch schon vor seiner Anstellung bei Maximilian Krah im Jahr 2019. Die Festnahme erfolgte aufgrund von Erkenntnissen des Verfassungsschutzes durch das Landeskriminalamt Sachsen. Die weiteren Ermittlungen führt das Bundeskriminalamt. Jian G. soll einem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe vorgeführt werden, um über eine mögliche Untersuchungshaft zu entscheiden.
Die AfD reagierte besorgt auf die Festnahme. Ein Sprecher sagte zu den Medien, die Partei werde die weiteren Ermittlungen des Generalbundesanwalts abwarten und wolle die Aufklärung unterstützen. Auch Krah äußerte sich überrascht über die Ereignisse. „Von der Festnahme meines Mitarbeiters Jian Guo habe ich heute Vormittag aus der Presse erfahren. Weitere Informationen liegen mir nicht vor. Die Spionagetätigkeit für einen fremden Staat ist eine schwerwiegende Anschuldigung. Sollten sich die Vorwürfe als wahr erweisen, würde dies die sofortige Beendigung des Dienstverhältnisses nach sich ziehen“, schreibt sein Büro in einer Pressemitteilung.