AfD-Politiker „nicht mehr tragbar“ für Richterposten
Der sächsische Jurist und AfD-Politiker Jens Maier soll in seinem Heimatland kein Recht mehr sprechen dürfen. Das Urteil des zuständigen Gerichts in Leipzig erleichtert auch die Justizministerin.
Dresden. – Wie das Richterdienstgericht in Leipzig unlängst klarstellte, soll der ehemalige Landesrichter und jetzige AfD-Spitzenpolitiker Jens Maier nicht mehr in seiner ehemaligen Position arbeiten dürfen. Der Vorsitzende Richter Hans-Christian John entschied sich für Maiers Versetzung in den Ruhestand und bestätigte damit eine vorläufige Entscheidung vom März dieses Jahres. Er erklärte während der Urteilsverkündung: „Er ist als Richter nicht mehr tragbar.“
Maiers Ankündigung, nach seinem Ausscheiden aus dem Parlament in seine juristische Funktion zurückzukehren, hatte im März beinahe eine Justizkrise ausgelöst. Das Gericht in Leipzig warf ihm vor, mit seiner exponierten Stellung innerhalb der AfD die Wohlverhaltenspflicht für Richter verletzt zu haben. Der Rechtsstaat müsse von seinen Repräsentanten geschützt und nicht bekämpft werden, so der Urteilsspruch.
Justizministerium begrüßt die Entscheidung
Der Antrag auf den Ausschluss Maiers wurde ursprünglich vom sächsischen Justizministerium beantragt. Die sächsische Justizministerin Katja Meier (Grüne) begründete ihre Bestrebungen mit der nachrichtendienstlichen Beobachtung der AfD und des ehemaligen „Flügels“. Jens Maiers Anwalt Jochen Lober hatte zuvor argumentiert, man müsse zunächst das Urteil in einem anderen Verfahren abwarten. Vor dem Verwaltungsgericht Dresden wehrt sich Maier gegen die Einstufung als Rechtsextremist im Verfassungsschutzbericht.
Der AfD-Bundessprecher Tino Chrupalla kritisierte das Urteil scharf: „So mancher linke oder grüne Justizminister erträgt eine frei geäußerte Meinung anderer wohl nur dann, wenn sie von der ‚richtigen‘ Seite kommt. […] Jede Person, auch ein Richter, hat das Recht auf freie Meinungsäußerung.“