AfD Sachsen fordert Abschaffung von Asylrecht
Mit der steigenden Zahl von Migranten in Deutschland nimmt auch die Diskussion um Asyl und Migration zu. Im Mittelpunkt steht dabei unter anderem das Grundrecht auf Asyl. Dessen Abschaffung sei aber keineswegs „verfassungsfeindlich“, so Jörg Urban, Landesvorsitzender der AfD Sachsen.
Von Anfang Januar bis Anfang Oktober zählte die Bundespolizei nach Angaben des Bundesinnenministeriums rund 98.000 unerlaubte Einreisen nach Deutschland. Damit sind in diesem Jahr bereits mehr Menschen unerlaubt nach Deutschland eingereist als im gesamten vergangenen Jahr – damals waren es 91.986. Zur Bekämpfung der illegalen Migration und der Schleuserkriminalität hatte Innenministerin Nancy Faeser (SPD) am 16. Oktober zunächst für zehn Tage stationäre Grenzkontrollen bei der EU-Kommission angemeldet. Nach Ablauf dieser Frist soll nun für weitere 20 Tage kontrolliert werden. „Danach wäre die Überlegung, ob man drei Monate verlängert“, sagte die Ministerin. Das werde dann aber je nach Lage neu entschieden.
Deutsch-polnische Grenze als Hotspot für Migranten
Die deutsch-polnische Grenze hat sich zu einem Migrations-Hotspot entwickelt. Aus keinem anderen Nachbarland meldet die Bundespolizei mehr unerlaubte Grenzübertritte. Entgegen den Erwartungen dürften die neuen Kontrollen jedoch nicht zu einem Rückgang der Asylbewerberzahlen führen. Denn wer an der Grenze aufgegriffen wird und Asyl beantragen will, darf rein rechtlich weiterreisen. Nach Schätzungen der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Brandenburg betrifft dies zwischen 90 und 95 Prozent der Menschen, die ohne Aufenthaltsgenehmigung über die Grenze kommen und von der Bundespolizei aufgegriffen werden.
Lars Wendland befürchtet durch die Kontrollen einen Mehraufwand für die Brandenburger Behörden, nicht nur für die Polizei. Der GdP-Vorsitzende für die Bundespolizei in Berlin-Brandenburg argumentiert, dass die Kontrollen vor allem zu mehr Asylverfahren führen werden. Er erwartet, dass nun auch Menschen aufgegriffen werden, die sonst unbemerkt in einen anderen EU-Staat weiterreisen und dort direkt versorgt werden. „Dass durch diese Kontrollen weniger Migranten nach Deutschland kommen, ist ein Trugschluss“, so Wendland. Er befürchtet das Gegenteil.
„Individuell einklagbares Asylrecht muss entfallen“
Kritik an dieser Vorgehensweise kommt vom Landesvorsitzenden der AfD Sachsen, Jörg Urban. „Europaweit gibt es ausschließlich in Deutschland ein individuell einklagbares Grundrecht auf Asyl. Das bedeutet in der Praxis: Selbst wer ganz offensichtlich kein Recht auf Asyl hat, darf solange in Deutschland bleiben, bis ein Gericht das bestätigt hat“, kritisiert Sachsens AfD-Chef Jörg Urban in seiner Sonntagskolumne. Illegale dürften sich also bis zu einer gerichtlichen Entscheidung „auf Kosten deutscher Steuerzahler in Deutschland aufhalten“. Sobald dann ein Urteil vorliege, gebe es genug Möglichkeiten, die Ausreisepflicht und drohende Abschiebung zu verschleppen. Es reiche zum Beispiel, eine Krankheit vorzutäuschen, so Urban. Das diese Woche von der Ampelregierung beschlossene Rückführungsverbesserungsgesetz werde an dieser Misere wenig ändern, ist sich der AfD-Politiker sicher. Schließlich räume die Regierung selbst ein, dass bundesweit nur mit 600 zusätzlichen Abschiebungen pro Jahr zu rechnen sei. Das liege an zahlreichen Schlupflöchern. Deshalb brauche es zum einen ein „echtes Rückführungsgesetz“. Zum anderen müsse man an die Wurzel des Problems heran – das individuell einklagbare Asylrecht, so Urban. „Diese Möglichkeit muss in Zukunft entfallen. Wir müssen dafür das Grundgesetz reformieren.“
Unterscheidung nach politisch und strafrechtlich Verfolgten gefordert
Schon jetzt sei absehbar, dass die politischen Gegner der AfD dies als „Verfassungsfeindlichkeit“ auslegen würden. „Zu diesem Totschlagargument wird bestimmt sogar die CDU greifen, obwohl sie in den letzten Monaten mit einem perfiden Täuschungsmanöver unterwegs war“, verweist Urban auf die im Juli von der CDU unterbreitete Forderung nach Abschaffung des Grundrechts auf Asyl, welche sie im September dann wieder zurückzog. Das Grundrecht auf Asyl abzuschaffen, sei aber keineswegs „verfassungsfeindlich“, so Urban. „Ganz im Gegenteil: Die Mütter und Väter des Grundgesetzes hätten den Asylartikel spätestens 1990 zur Deutschen Einheit wieder abgeschafft.“ Denn: Als das Grundgesetz 1949 in Kraft trat, habe die Bundesrepublik mit dem Asylartikel zum Ausdruck bringen wollen, wirklich alle politisch Verfolgten aus dem Ostblock bedingungslos aufzunehmen. Federführend sei damals der CDU-Politiker und Rechtsprofessor Hermann von Mangoldt gewesen. Er habe betont, dass man unbedingt zwischen den von Kommunisten politisch Verfolgten und den strafrechtlich Verfolgten unterscheiden müsse. Dies müsse der CDU wieder in Erinnerung gerufen werden.