Thüringer AfD scheitert vor Gericht: Verfassungsschutzbericht bleibt bestehen

Wenige Tage vor der Landtagswahl in Thüringen hat die AfD eine juristische Niederlage erlitten: Das Verwaltungsgericht Weimar wies eine Klage des Landesverbandes gegen den Verfassungsschutzbericht 2021 ab. Die Partei hatte gefordert, einige Passagen zu streichen.

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Thüringer AfD scheitert vor Gericht: Verfassungsschutzbericht bleibt bestehen

Die AfD hatte gefordert, mehrere Passagen aus dem Bericht zu streichen. Das Gericht lehnte die Klage nun ab.

© IMAGO / Dirk Sattler

Erfurt/Weimar. – Wenige Tage vor der Landtagswahl in Thüringen hat die AfD eine juristische Niederlage erlitten. Das Verwaltungsgericht Weimar wies eine Klage des Thüringer AfD-Landesverbandes gegen den Verfassungsschutzbericht 2021 ab. Die Juristenplattform LTO berichtete. Die Partei hatte gefordert, drei Passagen aus dem Bericht zu streichen, in denen Äußerungen ihrer Landessprecher Björn Höcke und Stefan Möller kritisiert werden.

Beiträge „verzerrt“ wiedergegeben

Der Bericht hatte die Äußerungen der beiden AfD-Politiker unter anderem als „islamfeindlich“ und „geschichtsrevisionistisch“ eingestuft. Die AfD argumentierte, ihre Social-Media-Posts seien verzerrt wiedergegeben worden. Das sah das Gericht anders: Die Zitate seien korrekt wiedergegeben und die Interpretation des Verfassungsschutzes zulässig, so der Vorsitzende Richter. So könne die Aussage Höckes, dass nicht alle Kulturen miteinander vereinbar seien, als Verstoß gegen die Menschenwürde gewertet werden. Ebenso sei es legitim, die Nichterwähnung der Opfer des Holocaust in einem Beitrag zum Volkstrauertag als geschichtsrevisionistisch zu interpretieren.

Das Gericht betonte, dass das öffentliche Interesse an der Veröffentlichung solcher Informationen höher zu bewerten sei als der mögliche Schaden für die Partei. AfD-Vertretern stehe es weiterhin frei, ihre Thesen öffentlich zu vertreten.

AfD unzufrieden mit Entscheidung

AfD-Co-Landessprecher Stefan Möller kritisierte die Entscheidung scharf. In einem Beitrag auf der Plattform X bezeichnete er die Urteilsbegründung als „haarsträubend“ und kündigte Rechtsmittel gegen das Urteil an. Möller kritisierte, dass das Gericht die Interpretationen des Verfassungsschutzes für zutreffend gehalten habe, obwohl diese aus seiner Sicht eine klare Belastungstendenz aufwiesen. Außerdem argumentierte er, dass die Entscheidung negative Auswirkungen auf die Mitgliederstruktur der Partei habe, da diese ihre Ämter und Waffenscheine verlieren könnten.

Die AfD in Thüringen ist in den Umfragen vor der Landtagswahl mit Zustimmungswerten um die 30 Prozent stark. Es bleibt abzuwarten, wie sich die juristischen Auseinandersetzungen auf das Wahlergebnis auswirken werden.

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