AfD siegt vor Gericht: Verfassungsschutz unterzeichnet „Stillhaltezusage“

Die AfD hat vor dem Verwaltungsgericht Köln einen Sieg gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz und dessen Präsidenten Thomas Haldenwang errungen.

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AfD siegt vor Gericht: Verfassungsschutz unterzeichnet „Stillhaltezusage“

Thomas Haldenwang bei einer Konferenz in Berlin

© IMAGO / Christian Spicker

Berlin. - Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, hat sich am vergangenen Wochenende noch während der laufenden Europawahlversammlung de AfD die vermutete Verfassungs(un)treue gewählter und nicht gewählter Kandidaten geäußert. So seien etwa „rechtsextremistische Verschörungstheorien“ verbreitet worden, so der Verfassungsschutz. Der AfD-Bundesverband hatte den Verfassungsschutzpräsidenten deshalb am 1. August auf Unterlassung abgemahnt. Am 3. August unterzeichnete das Bundesamt für Verfassungsschutz nun gegenüber dem Kölner Verwaltungsgericht und gegenüber der AfD eine „Stillhaltezusage“ bis zum Ende der AfD-Europawahlversammlung, die erst am 6. August endet.

Unterzeichnung als „eindeutiger Hinweis“

Der stellvertretende Bundessprecher der AfD, Peter Boerhinger, zeigte sich in einer Stellungnahme erfreut: „Der Verfassungsschutz unterzeichnet nur selten und nur ungern Unterlassungserklärungen. Darum ist diese schnelle Stillhaltezusage ein klares Signal, das wir begrüßen“, so Boerhinger. Auch wenn der VS nach dem üblichen juristischen Prozedere heute zunächst keine rechtliche Verpflichtung zu diesem Schritt anerkenne, sei die jetzt unterzeichnete Stillhalteverpflichtung angesichts der sonst nie so schnell unterzeichneten Unterlassungserklärungen ein deutlicher Hinweis darauf, „dass man sich seitens des Bundesamtes für Verfassungsschutz um die Unbilligkeit und juristische Unhaltbarkeit des von ihrem Präsidenten geäußerten 'Geraunes' zu unseren Kandidaten voll bewusst ist“. Man müsse nun sogar eindeutig davon ausgehen, dass die von Haldenwang quasi „live“ getätigten abwertenden und parteiischen Äußerungen trotz ihrer offensichtlichen Rechtswidrigkeit bewusst getätigt worden seien.

An den getätigten Äußerungen Haldenwangs übte er Kritik: „Dass die deutsche Regierung versucht, Wahlen über ihren Geheimdienst schon im Vorfeld zu manipulieren, ist eines demokratischen Rechtsstaats unwürdig. Haldenwang versuchte zum wiederholten Male, das Wahlverhalten des Souveräns einseitig zu beeinflussen.“

Haldenwang verletzt Neutralitätsgebot

Haldenwang hatte am vergangenen Wochenende die Europawahlversammlung der AfD in Magdeburg kommentiert und dabei von Wahlwerbern gesprochen, die „rechtsextremistische Verschwörungstheorien, wie beispielsweise die vom 'Großen Austausch'„ verbreiten würden. „Zwar sind die komplette Wahlbewerberliste und auch das Wahlprogramm für die Europawahl noch nicht final abgestimmt. Doch bereits jetzt zeigt sich, dass Personen, die in der Vergangenheit mit Positionen aufgefallen sind, die nicht mit unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar sind, der AfD-Delegation im kommenden Europäischen Parlament angehören werden“, so Haldenwang. Er fügte hinzu: „Die bisherige Europawahlversammlung der AfD, die wir als Verdachtsfall bearbeiten, belegt einmal mehr unsere Einschätzung, dass innerhalb der Partei starke verfassungsfeindliche Strömungen bestehen, deren Einfluss weiter zunimmt.“ Mit diesen Äußerungen habe Haldenwand den Kandidaten eine faktisch offizielle Wahlempfehlung gegen die AfD gegeben, was gegen seine Neutralitätspflicht als Leiter einer staatlichen Behörde verstoße, so Boerhinger.

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