Angeblicher Hitlergruß: AfD-Politiker Bystron siegt erneut vor Gericht
Nach einer ersten Niederlage aufgrund einer falschen „Hitlergruß“-Anklage gegen den AfD-Abgeordneten Petr Bystron, muss die Staatsanwaltschaft München I nun den nächsten Rückschlag einstecken.
München. – Bereits am 22. August berichtete die TAGESSTIMME über den Sieg in der ersten Instanz durch AfD-Politiker Petr Bystron. Diesem wurde von der Münchener Staatsanwaltschaft vorgeworfen, in einem Video den Hitlergruß gezeigt zu haben. Das Amtsgericht München hatte dies abgelehnt (TAGESSTIMME berichtete). Das Landgericht bestätigte diese Entscheidung und das könnte für die Staatsanwaltschaft Konsequenzen haben. Petr Bystron prüft nun gerichtliche Schritte gegen die Staatsanwaltschaft, er sieht in den Anklagen unrechtmäßige Oppositionsbekämpfung.
Bystron kritisiert Politikversagen Der AfD-Politiker möchte seinen und ähnliche Fälle vor den Europarat bringen. Er wirft der Staatsanwaltschaft Verletzung von Abgeordneten- und Menschenrechten vor. Auch die Untätigkeit der Regierung missfällt ihm. Diese sei mittlerweile „ein Fall für die Beobachtung der OSZE“. Bystron wurde auch in der Vergangenheit Opfer von grenzwertigen juristischen Entscheidungen. Eine bei ihm durchgeführte Hausdurchsuchung war nicht nur erfolglos, sondern wurde auch gerichtlich für illegal erklärt. Indessen erklärte er: „Beim geringsten Hinweis auf Amtsmissbrauch werden wir eine Dienstaufsichtsbeschwerde stellen und eventuell auch weitere rechtliche Schritte gegen die Behörden einleiten“, so Bystron.
Angeblicher Hitlergruß: Gericht weist Anklage gegen AfD-Politiker Bystron ab (22.08.2022)