Asylbewerber mit falschem Pass abgeschoben: EGMR verurteilt Deutschland zu Geldstrafe
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Deutschland und Griechenland unter anderem wegen unmenschlicher Behandlung eines syrischen Asylbewerbers zu Entschädigungszahlungen verurteilt.
Straßburg. – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Deutschland und Griechenland wegen der unmenschlichen Behandlung eines syrischen Asylbewerbers verurteilt. Wie die Welt berichtet, muss Deutschland dem Mann 8.000 Euro und Griechenland 6.500 Euro Entschädigung zahlen.
Abschiebung nach Griechenland ohne ausreichende Prüfung
Deutschland wurde zur Zahlung verurteilt, weil die Abschiebung des Syrers nach Griechenland gegen das Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung verstoße. Die deutschen Behörden hätten es versäumt, vor der Abschiebung zu prüfen, ob der Mann in Griechenland Zugang zu einem Asylverfahren habe, „das verhindert, dass er nach Syrien abgeschoben wird“. Außerdem sei nicht geprüft worden, „ob er in Griechenland Haftbedingungen ausgesetzt sein würde, die gegen Artikel 3 verstoßen könnten“, heißt es in der Urteilsbegründung.
Syrer wollte mit falschem Pass einreisen
Auch Griechenland wurde vom EGMR verurteilt, weil die Haftbedingungen in einer Polizeistation auf der griechischen Insel Leros als unmenschlich eingestuft wurden. Der Mann war nach seiner Abschiebung aus Deutschland dort inhaftiert worden.
Der 1993 geborene syrische Staatsangehörige wurde im September 2018 an der deutsch-österreichischen Grenze festgenommen, als er mit einem gefälschten bulgarischen Pass nach Deutschland einreisen wollte. Den Pass hatte er für 2.000 Euro in Griechenland gekauft. Nach seiner Festnahme in der Nähe von Passau wurde er auf eine Polizeistation gebracht und noch am selben Tag nach Athen abgeschoben.