Asylbewerberkosten in Mecklenburg-Vorpommern verdreifacht: 241 Millionen Euro erstattet
Das Land Mecklenburg-Vorpommern erstattet den Landkreisen und kreisfreien Städten in den Jahren 2023 und 2024 erhebliche Kosten für die Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern. Nach Ansicht der AfD kann sich das Land die drastischen Kostensteigerungen durch die Einwanderung aber nicht mehr leisten.
Schwerin. – Die Kosten für die Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern in Mecklenburg-Vorpommern sind im vergangenen Jahr dramatisch gestiegen. Laut einer Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion wurden dafür über 241 Millionen Euro erstattet, was mehr als einer Verdoppelung im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Jan-Phillip Tadsen, migrationspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, weist darauf hin, dass sich die Kosten in den letzten drei Jahren von 89 Millionen Euro im Jahr 2021 auf über 241 Millionen Euro im Jahr 2023 fast verdreifacht haben.
Tadsen betont, dass sich das Land diese drastischen migrationsbedingten Kostensteigerungen nicht länger leisten könne und fordert einen Politikwechsel zugunsten derjenigen, die mit ihren Steuereinnahmen die Zukunft des Landes sichern und nach einem langen Arbeitsleben eine angemessene Rente verdient haben. Zudem kritisiert er die Auswirkungen der Migrationspolitik auf den Arbeitsmarkt: Die hohe Zahl von Migranten im Niedriglohnsektor führe zu zusätzlichen Kosten für den Sozialstaat, da diese Arbeitnehmer nur unzureichend zur Finanzierung des Systems beitrügen.
Die aktuellen Steuerschätzungen weisen für 2024 und die Folgejahre sinkende Steuereinnahmen aus, die das Land zu Einsparungen zwingen. Tadsen betonte, dass die zunehmenden Verteilungskämpfe den sozialen Frieden auf eine harte Probe stellen könnten und forderte einen effektiven Grenzschutz als unabdingbar für die finanzielle und kulturelle Zukunft des Landes.
Auch kommunale Kosten steigen
Mecklenburg-Vorpommern erstattet den Landkreisen und kreisfreien Städten in den Jahren 2023 und 2024 erhebliche Kosten für die Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern. Rechtsgrundlage für diese Zahlungen ist § 5 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes. Im Jahr 2023 wurden insgesamt 15,7 Millionen Euro an die betroffenen Kommunen ausgezahlt; für 2024 sind 18,3 Millionen Euro vorgesehen. Diese Summen verdeutlichen die wachsenden Herausforderungen, vor denen die Kommunen angesichts der steigenden Asylzahlen stehen.
Die Verteilung der Mittel erfolgt nach einem festgelegten Schlüssel, der sich an der Zahl der aufgenommenen Asylbewerber und den spezifischen Bedarfen der einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte orientiert. Damit soll sichergestellt werden, dass die Mittel bedarfsgerecht und zielgerichtet eingesetzt werden. Neben den direkten Erstattungen fließen die Mittel auch in Projekte zur Integration und Betreuung der Asylbewerber, wie Sprachkurse, Bildungsangebote sowie Unterstützung bei der Arbeitssuche und der sozialen Integration.