Erfurt. – Das Thüringer Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz hat der AfD-Fraktion im Landtag konkrete Auskünfte zu geplanten neuen Erstaufnahmeeinrichtungen für Asylwerber verweigert. Dies geht aus der Antwort auf eine Dringlichkeitsanfrage des AfD-Abgeordneten Daniel Haseloff hervor.
Berufung auf Informationsverweigerungsrecht
Hintergrund der Anfrage sind Berichte, denen zufolge die Landesregierung ein neues Konzept für die Erstaufnahme von Asylwerbern erarbeitet und mit mehreren Kommunen über mögliche Standorte spricht. Der AfD-Abgeordnete wollte daher wissen, mit welchen Kommunen bereits Gespräche über künftige Standorte geführt wurden und welche Ergebnisse diese bislang erbracht haben.
In ihrer Antwort macht die Landesregierung jedoch deutlich, dass sie hierzu keine inhaltlichen Angaben machen möchte. Für beide Fragen wird das Informationsverweigerungsrecht gemäß Artikel 67 Absatz 3 Nummer 2 der Thüringer Verfassung in Anspruch genommen. Dies wird damit begründet, dass die Anfrage laufende, noch nicht abgeschlossene Verhandlungen und Entscheidungsprozesse betreffe. Eine Offenlegung könnte demnach den erfolgreichen Abschluss gefährden. Auch die Mitteilung von Zwischenergebnissen berge laut dem Ministerium die Gefahr, den Fortgang der Gespräche sowie die Ausarbeitung und Umsetzung eines Gesamtkonzepts zu beeinträchtigen.
Auf die Frage, wann das angekündigte Konzept vorgelegt werden solle, hieß es, der Zeitpunkt der abschließenden Bewertung und Entscheidung könne derzeit nicht verbindlich mitgeteilt werden. Die Landesregierung beabsichtigt jedoch, das Konzept zur Neuordnung der Erstaufnahmestruktur im Freistaat Thüringen im ersten Halbjahr 2026 vorzulegen.
Standorte bleiben geheim
Bereits Ende 2025 war bekannt geworden, dass in Thüringen ein neues Ankunftszentrum für Asylwerber entstehen soll. Damit soll die bisherige und oft in die Kritik geratene Landeserstaufnahmeeinrichtung in Suhl ersetzt werden. Nach Angaben der zuständigen Ministerin Beate Meißner (CDU) sollte in den folgenden Monaten ein neues Konzept für die Erstaufnahme von Asylwerbern vorgestellt werden. Dieses sehe einen zentralen Standort sowie mehrere kleinere Einrichtungen vor.
Auch damals schon wollte sich die Ministerin zu konkreten Orten nicht äußern. „Ich stehe mit infrage kommenden Kommunen im Gespräch“, sagte sie lediglich. Zugleich stellte sie klar, dass die neue Struktur nicht die Dimensionen der bisherigen Einrichtung in Suhl erreichen solle. „Wir werden aus den Fehlern von Suhl lernen und deshalb auf keinen Fall wieder eine derartige Größenordnung an einem Standort vorhalten.“ Der Mietvertrag für die Erstaufnahmeeinrichtung in Suhl wurde zum November gekündigt. Bis Ende November 2026 soll der Standort vollständig geräumt werden. „In dieser Zeit werden wir die Erstaufnahme in Thüringen neu regeln“, erklärte die Ministerin.



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