Wien. – Die Auswertung von mehr als 11.500 internen Unterlagen eines Wiener Asylvereins zeichnet das Bild eines Systems, das über Jahre hinweg darauf ausgerichtet gewesen sein soll, fremdenrechtliche Verfahren strategisch zu beeinflussen und Aufenthaltsrechte trotz negativer Entscheidungen zu sichern, wie die Plattform Macht&Recht berichtet. Die für das Buch „Im Namen der Republik“ ausgewerteten Dokumente umfassen einen Zeitraum von über zehn Jahren.
Im Zentrum stehen Hunderte interne Vermerke, Besprechungsprotokolle und Arbeitsunterlagen. Diese legen nahe, dass Verfahren gezielt gesteuert, verzögert oder auf alternative rechtliche Wege gelenkt wurden, um Abschiebungen zu verhindern beziehungsweise Aufenthaltstitel zu erlangen.
Interne Notizen dokumentieren Vorgehen
In mehreren Unterlagen finden sich laut dem Bericht Hinweise darauf, dass Verfahren nicht primär aufgrund ihrer rechtlichen Erfolgsaussichten, sondern aus taktischen Gründen geführt wurden. In einer Besprechungsnotiz vom Juli 2016 findet sich die Empfehlung, einen bereits erfolgten Ausfall von AMS-Leistungen nicht weiter zu verfolgen. Wörtlich heißt es darin: „aber gegenwärtig ist es wohl taktisch besser, die Sache ruhen zu lassen um zu versuchen, dass das AMS weiterhin Geld zahlt.“ Andere Vermerke zeigen, dass negative Entscheidungen nicht als Abschluss eines Verfahrens betrachtet wurden. Vielmehr wurde nach weiteren Möglichkeiten gesucht, um den Aufenthalt dennoch abzusichern.
Asylgründe offenbar gezielt angepasst
Besonders brisant erscheinen die internen Einträge zu den von einzelnen Klienten vorgebrachten Fluchtgründen. Mehrfach finden sich darin Hinweise auf die sexuelle Orientierung als möglicher Ansatzpunkt für neue Asylargumente. In einer Aktennotiz aus dem Jahr 2015 ist vermerkt: „Will ev Gay verwenden.“ An anderer Stelle ist vermerkt: „Gay seit März“. In einem weiteren Eintrag heißt es, eine Person wolle gemeinsam mit einer anderen Person „Gay Freundschaft vorbringen“.
Die Dokumente legen nahe, dass die Behauptung einer homosexuellen Orientierung zumindest in einzelnen Fällen als Möglichkeit betrachtet wurde, um neue Argumente für ein laufendes Verfahren zu schaffen. Hintergrund ist, dass in zahlreichen Staaten homosexuellen Menschen Verfolgung, schwere Diskriminierung oder strafrechtliche Sanktionen drohen. Entsprechend kann eine glaubhaft nachgewiesene Verfolgung aufgrund sexueller Orientierung einen Schutzanspruch begründen.
Hinweise auf mögliche Absprachen mit Richtern
Besonders schwer wiegen Unterlagen, die Kontakte zu Entscheidungsträgern im Asylbereich betreffen. So beschreibt ein internes Dokument vom Dezember 2015 Überlegungen zu einem laufenden Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht. Darin heißt es: „Nach einiger Zeit bei BVwG nachfragen wer der Richter ist, vielleicht kann man einen Deal machen.“ Im selben Vermerk wird außerdem ausgeführt, dass Beschwerden zurückgezogen werden könnten, wenn im Gegenzug ein Aufenthaltstitel aufgrund von Integration erteilt würde. Sollten derartige Überlegungen tatsächlich umgesetzt worden sein, würde dies erhebliche Fragen hinsichtlich der Unabhängigkeit und Integrität behördlicher und gerichtlicher Verfahren aufwerfen.
Verfahren sollen gezielt verzögert worden sein
Die Unterlagen enthalten zahlreiche Hinweise darauf, dass lange Verfahrensdauern nicht nur hingenommen, sondern teilweise aktiv ausgenutzt wurden. In einem Fall wird explizit darauf verwiesen, dass nach fünfeinhalb Jahren Aufenthalt in Österreich noch keine erstinstanzliche Entscheidung vorgelegen habe. Gleichzeitig wird festgehalten, dass man „auf Dauer unzulässig hinarbeiten“ könne. Damit dürfte eine Situation gemeint sein, in der eine Abschiebung aufgrund der inzwischen entstandenen Integration oder anderer Umstände rechtlich nicht mehr durchsetzbar wäre.
Neben möglichen Kontakten zu Richtern enthalten die Unterlagen Hinweise auf Verbindungen zu weiteren Akteuren in asylrechtlichen Verfahren. Eine Übersicht im Dokumentenbestand deutet auf Kontakte zu Sachverständigen und Mitarbeitern ausländischer Vertretungsbehörden hin. Demnach soll bei einer Psychologin Einfluss auf den Inhalt von Gutachten möglich gewesen sein. Zudem wird einem Botschaftsmitarbeiter zugeschrieben, die Ausstellung von Heimreisezertifikaten verhindert zu haben. Solche Dokumente sind Voraussetzung für die Rückführung von Personen ohne gültige Reisedokumente.
Anzeige bei der WKStA – Ermittlungen eingestellt
Bereits Jahre vor der Veröffentlichung des Buches gelangte die Dokumentensammlung an einen österreichischen Asylrichter. Zusätzlich lagen belastende Aussagen einer ehemaligen Mitarbeiterin des Vereins vor. Daraufhin wurde Ende 2019 bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft Anzeige erstattet. Das Verfahren wurde später an die Staatsanwaltschaft Wien abgegeben. Im Frühjahr 2021 wurden die Ermittlungen mit Verweis auf die Beweislage eingestellt. Angesichts des Umfangs der Unterlagen und der darin dokumentierten Vorgänge dürfte diese Entscheidung weiterhin Fragen aufwerfen.
Die Auswertung der 11.500 Dokumente bildet die Grundlage für das Ende Mai 2026 erschienene Buch „Im Namen der Republik“. Darin zeichnen die Autoren das Bild eines Asylsystems, in dem einzelne Akteure über Jahre hinweg versucht haben sollen, Behörden und Gerichte durch taktische Verfahrensführung, fragwürdige Argumentationsmuster und mögliche Netzwerke innerhalb des Systems zu beeinflussen.







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