Vor wenigen Tagen feierte der AfD-Kreisverband Deggendorf Hans-Georg Maaßen als Stargast: Der ehemalige Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz warnte dort, so die Mitteilung der Kreisverbandschefin auf X, eindringlich vor Zensur und der Einschränkung der Meinungsfreiheit und wurde mit herzlichem Dank verabschiedet. Tags darauf zeigte er sich beim Wahlkampfauftakt der AfD in Magdeburg. Da doziert also der Mann, der als Behördenchef die nachrichtendienstliche Erfassung des rechten Vorfelds in Gang setzte, ausgerechnet vor den Beobachteten über die Gefahren staatlicher Gesinnungskontrolle – und erntet, nach allem, was man hört, Beifall statt Fragen. Dass er dabei nichts vorträgt, was rechts der Mitte nicht seit Jahrzehnten Gemeingut wäre, ist noch der geringste Einwand.
Die Frage, die sich aufdrängt, lautet: Warum hofiert man diesen Mann? Um sie zu beantworten, muss man seine Bilanz kennen – und ein Angebot, das er im Mai unterbreitete. Da ließ Maaßen die Zeit wissen, er stehe bereit: Sollte die AfD die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt gewinnen, würde er das Innenministerium übernehmen, „wenn es dem Land hilft“. Man muss diesen Satz zweimal lesen, um seine ganze Chuzpe zu erfassen: Ausgerechnet er bietet sich als Exekutivpersonal jener Partei an, deren Umfeld er einst zum Beobachtungsobjekt erklärte. Bevor die AfD dieses Angebot prüft, lohnt der nüchterne Blick auf den Anbieter. Diese Bilanz fällt nämlich verheerend aus.
Die andere Bilanz des Verfassungsschützers
Die Legende von Maaßen lebt davon, dass seine Amtszeit an ihrem Ende gemessen wird, nicht an ihrem Inhalt. Gestürzt wurde er im Herbst 2018, weil er nach den Ereignissen von Chemnitz die Erzählung von den „Hetzjagden“ nicht mittragen wollte und die Authentizität des kursierenden Videomaterials öffentlich anzweifelte. Das mag ehrenwert gewesen sein, es war allerdings auch der einzige Moment, in dem Maaßen dem herrschenden Zeitgeist tatsächlich im Weg stand. Die sechs Amtsjahre davor erzählen eine andere Geschichte, und diese Geschichte ist im Kern eine dogmengeschichtliche.
Ihr erster Akt: Im August 2016 stufte das Bundesamt unter Maaßens Verantwortung die Identitäre Bewegung Deutschland als Verdachtsfall ein und begann ihre bundesweite Beobachtung. Rechtsgrundlage war § 4 Abs. 1 lit. c BVerfSchG, wonach Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung solche sind, die auf die Beseitigung oder Außerkraftsetzung der in § 4 Abs. 2 BVerfSchG enumerierten Verfassungsgrundsätze gerichtet sind. Was hier subsumiert wurde, protokolliert nüchtern die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage aus dem Folgejahr (BT-Drs. 18/12261): Aufgefallen war die Gruppierung dem Bundesamt seit ihrer Ersterfassung im Oktober 2012 zunächst als „überwiegend virtuelles Phänomen“ mit Facebook-Aktivitäten, dann durch „Deutschlandtreffen“, Teilnahme an Demonstrationen, Vortragsabende, Stammtische, Plakat-, Banner-, Flyer- und Aufkleberaktionen, Aktionswochenenden und Seminare. Die bis zur Einstufung spektakulärste Aktion war die kurzzeitige, gewaltfreie Besetzung der SPD-Zentralen in Hamburg und Berlin am 30. Juni 2015. Bekannt war auch ein Besuch von in NVA-Uniformen gekleidete Aktivisten bei der Amadeu-Antonio-Stiftung in Berlin. Erst wenige Wochen nach Bekanntgabe der Beobachtung folgte am 27. August 2016 die Besetzung des Brandenburger Tors, bei der ein Dutzend Aktivisten ein Banner mit der Aufschrift „Sichere Grenzen – sichere Zukunft“ entrollte, ehe die Polizei die Personalien aufnahm.
Das war die gesamte Tatsachengrundlage: ein Aktionsrepertoire, das sich in nichts von dem unterschied, was Greenpeace seit Jahrzehnten oder später Fridays for Future praktizierte, Kletter- und Besetzungsaktionen, die strafrechtlich allenfalls den Hausfriedensbruch des § 123 StGB berührten – also exakt die Deliktskategorie, in der sich auch jede Blockade von „Ende Gelände“ bewegt, ohne dass deshalb je ein Verdachtsfall ausgerufen worden wäre –, und eine Gruppierung, der bis heute keine einzige Gewalttat zuzurechnen ist. Beobachtet wurde sie ausschließlich für ihre Ideen. Der tragende Anhaltspunkt lautete, die Bezugnahme auf die Erhaltung des deutschen Volkes in seinem ethnisch-kulturellen Bestand und ein daraus abgeleitetes „Heimatrecht“ verstoße gegen die Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG.
Der Beginn einer folgenreichen Weichenstellung
Die dogmatische Blaupause hierfür lieferte das Bundesverfassungsgericht mitten in Maaßens Amtszeit: Im zweiten NPD-Verbotsverfahren führte der Zweite Senat aus, der von der NPD vertretene, ausschließlich ethnisch definierte Volksbegriff missachte die Menschenwürde, weil er deutschen Staatsangehörigen anderer Herkunft die gleichberechtigte Zugehörigkeit zum Staatsvolk abspreche. Diese Passage war auf eine Partei gemünzt, deren Programmatik das Gericht in eine Traditionslinie zum Nationalsozialismus stellte und der es eine kämpferisch-aggressive Grundhaltung attestierte – ein Verbot lehnte es mangels Potentialität bekanntermaßen gleichwohl ab.
Der eigentliche Sündenfall bestand nun darin, dass die Verfassungsschutzbehörden diese für den Extremfall NPD entwickelte Formel aus ihrem Kontext lösten und zur Generalklausel gegen jede Form ethnokulturellen Denkens ausbauten. Nicht mehr die Abwertung von Staatsbürgern war fortan der Prüfstein, sondern bereits die Behauptung, es gebe ein deutsches Volk im Sinne einer ethnisch-kulturell verfassten Abstammungs- und Kontinuitätsgemeinschaft, das ein legitimes Interesse an seinem Fortbestand habe.
Dass diese Vorstellung dem Grundgesetz aber keineswegs fremd ist, belegt schon der Blick auf Art. 116 Abs. 1 GG, der den Statusdeutschen gerade über die Volkszugehörigkeit definiert, auf die Aussiedlergesetzgebung (§ 6 BVFG mit seinem Bekenntnis zum deutschen Volkstum) und auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur einheitlichen deutschen Staatsangehörigkeit vor der Wiedervereinigung (Teso-Beschluss vom 21. Oktober 1987). Eine Denkfigur, die jahrzehntelang Gesetzesrecht war und Verfassungsauslegung trug, wurde behördlich zum Anhaltspunkt für Verfassungsfeindlichkeit erklärt. Diese Operation – die Umwidmung der NPD-Rechtsprechung in ein Instrument gegen legale Metapolitik – fällt in die Amtszeit Maaßen, geschah unter seiner Verantwortung und mit seiner Unterschrift unter den einschlägigen Verfassungsschutzberichten.
Wie bewusst diese Weichenstellung erfolgte, lässt sich im Verfassungsschutzbericht 2016 nachlesen, der unter Maaßen erschien: Dort wird – ein Jahr nach dem Sommer der Massenmigration – davor gewarnt, dass sich Rechtsextremisten eines bürgerlichen Erscheinungsbilds bedienen könnten, um ihre Argumentationslinien in breitere Gesellschaftsschichten einsickern zu lassen. Aus dem Behördendeutschen übersetzt: Als Gefahr markiert wurde nicht Gewalt, nicht Umsturz, sondern die Anschlussfähigkeit migrationskritischer Positionen an die bürgerliche Mitte – die Resonanzfähigkeit einer Meinung selbst wurde zum Risikofaktor erklärt. Maaßen hat aus seiner Urheberschaft nie einen Hehl gemacht. Noch Jahre später rühmte er sich, es habe „kaum ein Präsident des Verfassungsschutzes mehr gegen den Rechtsextremismus getan“ als er, und verwies stolz darauf, gegen den Willen des damaligen Innenministers zusätzliche Stellen für den Kampf gegen Rechtsextremismus durchgesetzt zu haben. Die Legende vom rechten Verfassungsschützer wird von niemandem gründlicher widerlegt als von ihrem Gegenstand selbst.
Von der Theorie zur politischen Praxis
Maaßen hat die Konsequenzen dieser Doktrin nicht mehr selbst gezogen; das besorgte sein Nachfolger. Aber die Kausalkette ist lückenlos dokumentiert. Im Januar 2019, wenige Wochen nach Maaßens Abgang, erklärte das Bundesamt die AfD zum Prüffall – auf der Grundlage eines Gutachtens, dessen Materialsammlung noch in Maaßens Amtszeit begonnen worden war. Im Frühjahr 2021 folgte die Einstufung der Gesamtpartei als Verdachtsfall, die das Verwaltungsgericht Köln mit Urteil vom 8. März 2022 bestätigte; das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen wies die Berufungen der Partei, der Jungen Alternative und des „Flügels“ mit Urteilen vom 13. Mai 2024 zurück. Tragend war in allen Instanzen derselbe Gedanke: Ein „ethnisch-kultureller Volksbegriff“, der zwischen Deutschen und „Passdeutschen“ unterscheide, sei mit der Menschenwürde unvereinbar. Im Mai 2025 stufte das Bundesamt die Partei schließlich als gesichert rechtsextremistisch ein. Wer diese Eskalationsleiter Sprosse für Sprosse zurückverfolgt, landet unweigerlich bei der Weichenstellung des Jahres 2016. Der Zauberlehrling beklagt sich inzwischen öffentlich über die Besen. Gerufen hat er sie selbst.
Das Compact-Urteil als Endpunkt der Entwicklung
Wohin die Reise geht, hat zuletzt das Compact-Verfahren gezeigt. Dass der aufgehobene Verbotstenor nur die halbe Wahrheit ist, hat sich rechts der Mitte mittlerweile herumgesprochen – entscheidend ist, was in der Urteilsbegründung steht, und warum sie gerade aus der Feder dieses Verfahrens die Handschrift der Maaßen-Ära trägt. Zur Erinnerung: Im Juli 2024 verbot das Bundesinnenministerium unter Nancy Faeser die COMPACT-Magazin GmbH im Wege des Vereinsverbots nach Art. 9 Abs. 2 GG in Verbindung mit dem Vereinsgesetz – ein in seiner Konstruktion bemerkenswerter Zugriff, weil hier erstmals ein Presseorgan über das Vereinsrecht aus dem Verkehr gezogen werden sollte, unter Umgehung der presserechtlichen Schranken und des Zensurverbots aus Art. 5 Abs. 1 S. 3 GG. Das Bundesverwaltungsgericht stellte die aufschiebende Wirkung bereits im Eilverfahren im August 2024 teilweise wieder her und hob das Verbot im Hauptsacheverfahren mit Urteil vom 24. Juni 2025 auf. So weit der Tenor, und er war ein Erfolg für die Pressefreiheit.
In der im Oktober 2025 veröffentlichten schriftlichen Urteilsbegründung legte der Senat jedoch ausführlich dar, dass das von Martin Sellner entworfene „Remigrationskonzept“ von einem „Vorrang der ethnisch-kulturell Deutschen“ ausgehe und damit das durch die Menschenwürde und das Demokratieprinzip geschützte egalitäre Verständnis der Staatsangehörigkeit missachte, weil es deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund als Staatsbürger zweiter Klasse behandle. Ergänzend zieht das Gericht „fortgesetzte Herabsetzungen von Zugewanderten“ als Menschenwürdeverstoß heran, während es – immerhin! – einen hinreichend eindeutigen Antisemitismus verneint. Aufgehoben wurde das Verbot des Magazins allein deshalb, weil diese verfassungsfeindlichen Inhalte die Veröffentlichungen nicht prägten und ein Totalverbot unverhältnismäßig sei.
Freispruch im Tenor, Verurteilung in den Gründen: Der Ethnopluralismus – ein Konzept, das gerade nicht die Abwertung anderer Völker, sondern das gleiche Recht aller Völker auf ihre je eigene Identität zum Inhalt hat – steht damit erstmals höchstrichterlich unter dem Verdikt der Menschenwürdewidrigkeit. Jedes künftige Einstufungsverfahren, jede Verbotsdebatte wird sich auf diese Randnummern stützen. Die Gutachter eines etwaigen Parteiverbotsantrags werden sie zitieren, noch bevor sie den ersten eigenen Satz formuliert haben. Diese Rechtsprechung ist kein Naturereignis. Sie ist das Endprodukt einer über Jahre kumulierten behördlichen Bewertungspraxis, die in Verfassungsschutzberichten, Einstufungsvermerken und Gerichtsverfahren den ethnisch-kulturellen Volksbegriff Schritt für Schritt zum Verfassungsfeind umdefinierte – und deren Fundament gelegt wurde, als Hans-Georg Maaßen das Amt führte.
Der politische Kurs nach dem Verfassungsschutz
Damit zur zweiten Hälfte der Bilanz, der Karriere nach dem Amt, die man wohlwollend als rastlos, präziser als richtungslos bezeichnen muss. Zunächst versuchte Maaßen es innerhalb der CDU und trat 2021 als Direktkandidat im Südthüringer Bundestagswahlkreis „Suhl – Schmalkalden-Meiningen – Hildburghausen – Sonneberg“ an. Wie er diesen Wahlkampf verstand, gab er Spiegel TV damals selbst zu Protokoll: „Ich bemühe mich, sehr viele Stimmen der AfD wegzunehmen, weil ich es für wichtig finde, dass die AfD deutlich kleiner wird, wenn nicht sogar ganz verschwindet.“ Eine klarere Zweckbestimmung des eigenen politischen Wirkens ist kaum denkbar, und sie wurde nicht hinter verschlossenen Türen geäußert, sondern vor laufender Kamera. Dass Teile des AfD-Bundesvorstands und der Jungen Freiheit ihm seinerzeit dennoch zujubelten und laut über einen Verzicht auf die Unterstützung des eigenen Direktkandidaten nachdachten, gehört zu den Episoden, aus denen die Partei hätte lernen können. Das Direktmandat verpasste Maaßen gleichwohl, und die eigene Parteiführung überzog ihn anschließend mit einem Parteiausschlussverfahren.
Dann die Werteunion: im Februar 2024 von der CDU abgespalten und als Partei gegründet, mit Maaßen als Vorsitzendem und dem erklärten Anspruch, rechts der Union zu reüssieren – also exakt im Revier der AfD zu wildern. Er nannte die CDU – jene Partei, die ihn zeitgleich per Ausschlussverfahren loswerden wollte – seinen „Premiumpartner“, bezeichnete die AfD als „radikale“ Partei, deren Erstarken er „mit Sorge“ sehe, erklärte, auch die Vorstellung eines künftigen AfD-Ministerpräsidenten oder AfD-Innenministers erfülle ihn „mit Sorge“, und legte sich fest, seine Partei werde Björn Höcke keinesfalls zum Regierungschef in Thüringen wählen. Im Licht seines heutigen Angebots liest sich der zweite Teil dieser Aufzählung wie eine Selbstwiderlegung auf Vorrat: Der Mann, den die Vorstellung eines AfD-Innenministers 2024 mit Sorge erfüllte, möchte 2026 selbst AfD-Innenminister werden.
Festzuhalten bleibt: Noch vor zwei Jahren führte er ein Konkurrenzprojekt, dessen strategischer Zweck in der Schwächung der AfD bestand. Dass dieses Projekt die AfD keine nennenswerten Stimmen kostete, ist indes keiner Rücksichtnahme geschuldet, sondern – so die einhellige Deutung aus der Werteunion selbst – schlicht Maaßens organisatorischer Unfähigkeit: Die junge Partei verlor rasch nach der Gründung prominente Mitglieder wie Markus Krall und Max Otte, blieb bei sämtlichen Wahlantritten unterhalb der Messbarkeitsschwelle, zerlegte sich final im Sommer 2025 in einer Führungskrise, die Maaßen selbst als „Putsch“ bezeichnete, und wurde im Herbst 2025 von ihrem Gründer verlassen. Seither sucht er die Nähe zur AfD – jener Partei, deren Umfeld er als Amtsträger beobachten ließ und deren Scheitern er sich als Parteivorsitzender wünschte. Die Pointe am Rande: Das von ihm einst geführte Amt speichert ihn mittlerweile selbst als Rechtsextremisten. Es gibt eine ausgleichende Gerechtigkeit, aber sie stiftet kein Vertrauen.
Karriere statt Überzeugung?
Das Muster ist mit Händen zu greifen. Maaßen ist ein Mann von erheblicher Eitelkeit, der den Bedeutungsverlust nach seinem Ausscheiden aus dem Amt nie verwunden hat. CDU, Werteunion, nun die AfD: Es sind Stationen einer Suche nach verlorener Relevanz, und die jeweilige politische Farbe der Station ist erkennbar nachrangig. Sein Angebot für Sachsen-Anhalt ist insofern kein Bekenntnis, es ist eine Bewerbung. Er schmeißt sich an die AfD heran, weil sie das einzige Vehikel ist, das ihn noch in ein Exekutivamt tragen könnte.
Nun wäre es töricht, daraus einen Reinheitsgrundsatz abzuleiten. Denn in Sachsen-Anhalt könnte sich die Frage, ob die AfD regieren will, in wenigen Wochen erübrigen: Mit einer absoluten Mehrheit wird sie regieren müssen – und dann braucht sie Personal mit Exekutiv- und Verwaltungserfahrung, über das sie aus eigenen Reihen nicht in ausreichender Zahl verfügt. Eine Partei, die anderthalb Jahrzehnte von allen Staatsämtern ferngehalten wurde, kann keine gewachsene Beamten- und Ministerialelite vorweisen. Sie wird auf Seiteneinsteiger, auf Überläufer, auf Opportunisten und Wendehälse im besten Sinne dieser Begriffe angewiesen sein – auf Leute, die den Machtwechsel kommen sehen und sich rechtzeitig nützlich machen. Jede erfolgreiche politische Wende hat solche Figuren integriert und gebraucht. Aber gerade weil die AfD solche „Opportunisten“ aufnehmen muss, muss sie in der Lage sein, zwischen brauchbaren und gefährlichen zu unterscheiden.
Der brauchbare Opportunist bringt Fachwissen mit und ordnet sich der politischen Linie unter, weil sein Fortkommen davon abhängt. Der gefährliche Opportunist bringt eine eigene Agenda mit und betrachtet die Partei als Vehikel. Maaßen gehört erkennbar zur zweiten Kategorie. Ihm fehlt jede weltanschauliche Bindung an die Ziele und Ideale der AfD. Seine gesamte Laufbahn – vom Asylrechtsreferenten im Bundesinnenministerium über den Begründer der IB-Beobachtung bis zum Werteunions-Vorsitzenden mit CDU-Präferenz – weist ihn als Mann des jeweils eigenen Vorteils aus. Ein (Innen)Minister Maaßen wäre der AfD nicht verpflichtet, sondern allenfalls geliehen, und er brächte als Mitgift eine Vergangenheit mit, die der politische Gegner genüsslich ausschlachten würde: Die Partei der Beobachteten macht ihren Beobachter zum Dienstherrn des Verfassungsschutzes.
Ein Risiko für die AfD
Ziehen wir die Summe, dann zerfällt die Figur, als die Maaßen von Freund wie Feind gern gezeichnet wird. Er taugt nicht zum rechten Verfassungsschützer. Er ist über eine „rechte“ Sache gestolpert – die Weigerung, nach Chemnitz eine Regierungserzählung zu beglaubigen –, aber über etwas Rechtes zu stolpern macht niemanden zum Rechten. Sein Amtshandeln davor und sein Parteihandeln danach weisen ihn als Mann ohne weltanschaulichen Unterbau aus, der stets die jeweilige Lage bedient hat. Benedikt Kaiser hat dafür bereits 2021 die treffende Formel gefunden: Maaßen sei keine Kippfigur, die Trennlinien überwindet und Brücken baut, sondern ein systemstabilisierendes „Oppositions-Simulacrum“ – einer, der vor der Brücke eine unüberwindbare Barrikade errichtet und sich von denen, die nicht hinübergelassen werden, dafür feiern lässt, dass er gelegentlich alt-christdemokratische Restvernunft konserviert.
Eine Partei mit gefestigter Substanz könnte einen solchen Mann sogar gefahrlos verwenden: als Techniker der Macht, eingehegt von Leuten, die wissen, wofür die Macht gebraucht werden soll. Die eigentliche Gefahr seiner Aufnahme liegt darin, dass die AfD diese Einhegung immer weniger gewährleisten kann. Denn der Unterbau, dessen Fehlen man Maaßen vorhalten muss, fehlt inzwischen auch manchem, der ein AfD-Parteibuch trägt und längst Funktionen ausübt. Der Aufstieg der Partei hat Karrieristen angezogen, wie jeder Aufstieg Karrieristen anzieht, und nicht jeder Mandats- oder Funktionsträger könnte auf die Frage, wofür die Partei im Kern steht, eine Antwort geben, die über die eigene Wiederwahl hinausreicht. Ein Maaßen träfe in Teilen der Partei also weniger auf Widerstand als auf Verwandtschaft – auf Leute, die ihn nicht disziplinieren würden, weil sie im Grunde sind wie er. Insofern ist er weniger ein Fremdkörper als ein Spiegel, und die Frage, wie man mit ihm umgeht, ist letztlich die Frage, wie ernst die AfD ihre eigene Substanz nimmt. Man kann ihn verwenden. Man sollte ihm nur nichts anvertrauen, was man behalten will.





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