Berlin: Verwaltungsgericht kippt umstrittenes Demo-Verbot

Am Freitag entschied das Verwaltungsgericht Berlin, dass keine Voraussetzungen für ein Verbot der Groß-Demo gegen die Corona-Politik der Regierung vorlägen.
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Berlin: Verwaltungsgericht kippt umstrittenes Demo-Verbot

Symbolbild: (Demo gegen Corona-Maßnahmen in Berlin am 01.08.20): Wikimedia Commons [CC0]

Berlin. – Es war eine Entscheidung, die bundesweit für Unmut sorgte: Erst vor wenigen Tagen entschloss man sich in der Bundeshauptstadt, die geplante „Querdenken 711“-Demonstration behördlich zu verbieten – teilweise unter Hinweis auf den Infektionsschutz. Aufregung gab es dabei auch um Äußerungen von SPD-Innensenator Andreas Geisel, wonach die Proteste politisch unerwünscht seien, die AfD forderte daraufhin dessen Rücktritt – Tagesstimme berichtete.

Gericht vernichtet Argumentation des Landes Berlin regelrecht

Nun kommt die Kehrtwende seitens der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Denn wie die Welt berichtet, gab das Landesverwaltungsgericht einem Eilantrag statt, dass die Großdemo mit vermutlich mindestens 20.000 Teilnehmern stattfinden dürfe. Die Anhaltspunkte für eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit bestünden nicht. Insbesondere hätten die Veranstalter ein Hygienekonzept erstellt, während das Land Berlin dessen Nichteinhaltung nicht überzeugend darstellen konnte.

Auch die Sorge, dass die Proteste außer Kontrolle geraten könnten, sei unbegründet. Demnach sei die Bereitstellung von 900 Ordnern und hundert Deeskalations-Teams eine „hinreichende Vorkehrung“, im Zweifelsfall, auf Demoteilnehmer einzuwirken. Das Konzept des Veranstalters lasse zudem nicht erahnen, dass es zu einer bewussten Missachtung des öffentlichen Abstandsgebotes kommen könnte.

Maskenpflicht offenbar keine Demo-Auflage mehr

Gleichzeitig koppelte das Gericht die Abhaltung an einige Auflagen. So müssten Veranstalter über einen Lautsprecher sowie Ordner die Einhaltung des Mindestabstandes durch die Teilnehmer einfordern. Eine Maskenpflicht hingegen ist keine Auflage für die Demonstration.

Vor dem Gerichtsbeschluss hatte die Berliner Polizei die konsequente Durchsetzung von strengen Bestimmungen angekündigt, für den Fall, dass die Demonstration doch stattfinden darf. Sollten die Protestierenden diese missachten, würde man die Kundgebung „zügig“ auflösen, so Einsatzleiter Stephan Katte bei einer Pressekonferenz am Freitag. Bereits am 1. August, als zigtausende Personen an einer ähnlichen Demonstration teilnahmen, kam es zur vorzeitigen behördlichen Beendigung.


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Über den Autor
Julian Schernthaner

Julian Schernthaner

Der studierte Sprachwissenschafter wurde 1988 in Innsbruck geboren und lebte sieben Jahre in Großbritannien. Vor kurzem verlegte er seinen Lebensmittelpunkt ins malerische Innviertel, dessen Hügel, Wiesen und Wälder er gerne bewandert.

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