Erfurt. – Im Streit um einen umstrittenen Wahlaufruf kurz vor der Landtagswahl 2024 hat der Thüringer Verfassungsgerichtshof deutliche Worte gefunden. 17 Landräte und Oberbürgermeister hatten sich wenige Tage vor dem Urnengang öffentlich gegen die Parteien AfD und BSW positioniert. Nach Auffassung des Gerichts verstieß dieses Vorgehen gegen das verfassungsrechtlich verankerte Neutralitätsgebot für Amtsträger. Aus Sicht der AfD ist damit höchstrichterlich festgestellt, dass staatliche Funktionsträger unzulässig in den Wahlkampf eingegriffen haben.
AfD spricht von gezielter Einflussnahme
Sascha Schlösser, Justiziar und justizpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, wertet die Einschätzung des Gerichts als schwerwiegenden Befund. „Wenn selbst das Verfassungsgericht einen klaren Verstoß gegen das Neutralitätsgebot feststellt, ist das eindeutig“, so der Politiker in einer Aussendung. CDU-Amtsträger hätten ihre Amtsautorität missbraucht, „um gezielt gegen die AfD Stimmung zu machen“. Wer als staatlicher Funktionsträger offen in den Wahlkampf eingreife, versuche, Wahlergebnisse politisch zu beeinflussen. „Das ist eine Form der Wahlmanipulation. Freie und faire Wahlen sehen anders aus“, kritisiert er.
Attacke auf AfD und BSW
Der Verfassungsgerichtshof hat klargestellt, dass der offene Brief mit der ausdrücklichen Wahlempfehlung gegen die AfD und das BSW nicht mit der gebotenen staatlichen Zurückhaltung vereinbar war, wie inSüdthüringen berichtet. Der umstrittene Appell war kurz vor der am 1. September 2024 stattfindenden Landtagswahl veröffentlicht worden. Unter dem Logo des Wartburgkreises warnten die Unterzeichner vor politischen Kräften, die sie als „extremistisch“ einstuften. In dem Schreiben hieß es: „Um unsere Landkreise und Städte würden Firmen und Investoren einen großen Bogen machen, wenn Extremisten hier Verantwortung hätten.“
Zu den Unterzeichnern gehörten die Landräte Michael Brodführer (CDU), Peggy Greiser (SPD) und Christian Herrgott (CDU) sowie Suhls Oberbürgermeister André Knapp (CDU). Die Mehrheit der Beteiligten ist Mitglied der CDU oder der SPD. Zwei der Unterzeichner waren parteilos. Der Aufruf fand breite mediale Resonanz. Zudem nutzte die CDU ihn in einer mehrseitigen Anzeige unter dem Titel „Höcke stoppen. CDU wählen“.
„Eklatant“ verletzte Neutralität
Im Rahmen der kürzlich stattgefundenen mündlichen Verhandlung machte das Gericht deutlich, wie es das Verhalten der kommunalen Spitzenbeamten bewertet. Mit Blick auf den Wahlaufruf erklärte Präsident Klaus-Dieter von der Weiden: „Das hätten sich die Landräte und Oberbürgermeister in dieser Form verkneifen sollen.“ Als Amtsträger hätten sie „eindeutig“ und „eklatant“ ihre Neutralitätspflicht verletzt. Es gebe keine Rechtfertigung dafür. Die öffentliche Verhandlung solle auch als Signal verstanden werden, „dass sich so etwas nicht wiederholt“. Der Gerichtspräsident betonte eingangs, dass eine mündliche Verhandlung in einem Wahlprüfungsverfahren selten sei. Umso größer sei daher die Bedeutung des Falls für die künftige Abgrenzung zwischen Amtsführung und parteipolitischem Engagement.
Argumente für und gegen eine Wahlwiederholung
Ausgelöst wurde das Verfahren durch eine Wahlanfechtung des Landwirts und Direktkandidaten der Kleinpartei Werteunion, Alf Schmidt. Er hatte nach der Wahl Einspruch eingelegt. Zwar erkannte der Landtag im Juni einen „beachtlichen Wahlfehler“ an, sah jedoch keine ausreichende Verzerrung des Ergebnisses, um eine Neuwahl anzuordnen. Nun wird vor dem Verfassungsgericht erneut geprüft, ob die Intervention der Amtsträger mandatsrelevant war. Ralf Ludwig, Schmidts Anwalt, formulierte die Maßstäbe wie folgt: „Man sollte eine Wahl wiederholen, wenn sie nicht unter fairen Bedingungen erfolgte“.
Das Gericht führte sowohl Argumente für als auch gegen eine Wiederholung der Wahl an. Für eine mögliche Mandatsrelevanz spricht, dass der Aufruf in der heißen Phase des Wahlkampfs veröffentlicht wurde und dass Landräte sowie Bürgermeister in der Bevölkerung besonderes Vertrauen genießen. Gegen eine Neuwahl könne ins Feld geführt werden, dass sich nicht exakt beziffern lässt, wie viele Wähler durch den Appell tatsächlich beeinflusst wurden. Zudem war der Wahlkampf von zahlreichen Themen geprägt. Auch die Vertreterin des Landes, Anwältin Roya Sangie, führte aus, dass die beteiligten Amtsträger nicht um ihre eigenen Positionen gekämpft hätten, da sie selbst nicht zur Wahl standen. Dem hielt Alf Schmidt mit scharfen Worten entgegen: „Beschissen ist beschissen.“ Ein derartiger Fehler dürfe in einer Demokratie nicht vorkommen.
Ob die festgestellte Verletzung der Neutralitätspflicht zu einer Wiederholung der Landtagswahl führt, ist offen. Die Entscheidung liegt nun bei den neun Richtern des Verfassungsgerichtshofs. Das Urteil soll am 29. April verkündet werden.



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