Berlin: Wahl-Chaos in der Bundeshauptstadt

Während in ganz Deutschland am 26. September 2021 die Bundestagswahl abgehalten wurde, gab es in Berlin in zahlreichen Wahlkreisen Probleme. Das könnte nun Folgen für die Parteien und den gesamten Bundestag haben.
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Berlin: Wahl-Chaos in der Bundeshauptstadt

Symbolbild: Axel Hindemith via Wikimedia Commons [CC BY-SA 3.0 DE] (Bildausschnitt)

Während in ganz Deutschland am 26. September 2021 die Bundestagswahl abgehalten wurde, gab es in Berlin in zahlreichen Wahlkreisen Probleme. Das könnte nun Folgen für die Parteien und den gesamten Bundestag haben.

Berlin. – Der Bundeswahlleiter Georg Thiel hält die Wahlpanne von Berlin für ein „komplettes systematisches Versagen“ und bezieht sich dabei auf die zahllosen Probleme während der Bundestagswahl in Berlin. Fehlende Stimmzettel, zu wenig Wahlkabinen, Wahlberechtigte, die nicht wählen durften und Nicht-Wahlberechtigte, die gewählt haben, es gab keinen Punkt am Prozess der Wahlvorbereitung, Durchführung oder Auswertung, der ohne Missstände ablief. Neben diesen organisatorischen Fehlern, gab es jedoch auch Ereignisse rund um die Wahl in Berlin, die bis heute ungeklärt sind. So standen etwa Wahlurnen unbeobachtet auf einem Hof vor dem Wahllokal herum und manche Wahlbezirke meldeten Ergebnisse, bevor die Wahlzettel ausgezählt waren.

Weitreichende Konsequenzen

Eine Neuwahl könnte selbst bei kleineren Veränderungen im Wahlergebnis große Verschiebungen der politischen Landschaft in Deutschland bedeuten. Wie das Bürgernetzwerk EinProzent in seinem Blog berichtet, liegen nur knappe 6% zwischen den Kandidaten der SPD (19,6%) und der Linken (25,8%). Sollte im zweiten Wahlgang nun die SPD-Kandidatin gewinnen, würde die Linke 37 Listenmandate verlieren und damit auch einen Großteil ihrer Mitarbeiter und Geldmittel. Doch nicht nur Die Linke würde deutliche Verluste hinnehmen, da über das Ausscheiden der Partei auch weitere Mandate bedient werden könnten und damit Ausgleichsmandate ausscheiden würden. Es bleibt offen, inwieweit die Vertreter der Parteien im Wahlausschuss dieses Risiko zugunsten einer Wahlwiederholung tragen werden, denn die Entscheidung wird erst nach dem Ende der Sommerpause getroffen werden. Besonders eine Anrufung des Bundesverfassungsgericht würde den Fall sogar potentiell bis zur nächsten Legislaturperiode ziehen.


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