„Blaue Regierungsbande“: FPÖ legt Beschwerde wegen ORF-Sager ein
Im „ZIB Magazin“ wurde die FPÖ als „Blaue Regierungsbande“ bezeichnet. Die Freiheitlichen wollen sich das nicht gefallen lassen und haben Beschwerde bei der „KommAustria“ eingelegt.
Wien. – Die FPÖ hat am Freitag wie angekündigt eine Beschwerde bei der Medienbehörde „KommAustria“ eingebracht. Konkret geht es um die ORF-Sendung „ZIB Magazin“ vom 9. Mai 2022. Damals bezeichnete der ORF die FPÖ in einem als „blaue Regierungsbande“. FPÖ-Obmann Herbert Kickl und Mediensprecher Christian Hafenecker sprachen anschließend von einer „Entgleisung des öffentlich-rechtlichen ORF“ und forderten eine Entschuldigung von ORF-Generaldirektor Roland Weißmann.
Eine Entschuldigung folgte tatsächlich am nächsten Tag am Ende des „ZIB Magazins“. „Dieser Ausdruck war nicht negativ gesetzt, sondern viel mehr in seiner Bedeutung ‚familiäre Bande‘, um die enge Gemeinschaft der FPÖ zum Ausdruck zu bringen. Dennoch hätte diese Formulierung so nicht auf Sendung gehen dürfen“, erklärte der Moderator. Für die FPÖ ist diese Entschuldigung allerdings nicht genug. „Die seltsame Erklärung ist fast noch peinlicher als der eigentliche Anlass“, kritisierte FPÖ-Chef Kickl gegenüber der „Heute“.
Ehrbeleidigung und Kreditschädigung
Nach Ansicht der FPÖ hat der ORF mit seinem Sager gegen das Objektivitätsgebot verstoßen. Doch nicht nur das: Wie FPÖ-Anwalt Christoph Völk erklärt, sei der Begriff „Bande“ nicht nur negativ besetzt, sondern werde auch überwiegend abwertend gebraucht. Die Äußerung verwirkliche den zivilrechtlichen Tatbestand der Ehrenbeleidigung und der Kreditschädigung. Zudem verweist der Jurist darauf, dass der Begriff „Bande“ im Strafrecht bis ins Jahr 2002 für den heutigen Tatbestand der „Kriminellen Vereinigung“ verwendet worden sei. Dies zeige, wie stark negativ und ehrverletzend der Begriff „Bande“ vom durchschnittlichen Erklärungsempfänger verstanden werde.
In ihrer Beschwerde bei der KommAustria verlangen die Freiheitlichen nun, dass der ORF die Entscheidung der Medienbehörde im „ZIB Magazin“ verlesen und darüber hinaus sieben Tage lang in der ORF-Mediathek abrufbereit halten muss.