BSW stimmt gegen Anträge zur Bekämpfung des politischen Islam
In den vergangenen zwei Wochen fanden zwei wichtige Abstimmungen über Anträge statt, die sich auf den politischen Islam bezogen. Dabei stimmten die Abgeordneten des Bündnis Sahra Wagenknecht für die Ablehnung beziehungsweise enthielten sich der Stimme.
Berlin. – Die CDU/CSU-Fraktion ist im Bundestag mit einem Antrag gescheitert, den politischen Islam „als Gefahr für unsere freiheitliche Demokratie“ zu bekämpfen. In namentlicher Abstimmung votierten 406 Abgeordnete am 6. Juni 2024 für die Ablehnung des Antrags, darunter auch Mitglieder des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW). Insgesamt stimmten neun von zehn BSW-Abgeordneten für die Ablehnung, ein Abgeordneter stimmte nicht ab. 241 Abgeordnete stimmten gegen die Ablehnung. Bei einer zweiten wichtigen Abstimmung im Bundestag über einen Antrag der AfD-Fraktion zu einer islamistischen Gruppierung enthielten sich die Mitglieder des BSW hingegen komplett.
AfD forderte Verbot von „Muslim Interaktiv“
Der von der Union eingebrachte Antrag sah vor, dass sich künftig strafbar macht, wer öffentlich zur Abschaffung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung aufruft, etwa durch die Forderung nach einem islamistischen Gottesstaat. Der Antrag sah außerdem vor, dass der Betreffende in einem solchen Fall die deutsche Staatsangehörigkeit verliert, sofern er noch eine weitere Staatsangehörigkeit besitzt. Ein von der Bundesregierung geforderter Gesetzentwurf sollte nach den Vorstellungen der Unionsabgeordneten zugleich regeln, dass im Falle des öffentlichen Bekenntnisses zu einem islamistischen Gottesstaat eine zwingende Regelausweisung eingeführt wird, die Erteilung eines Aufenthaltstitels zu versagen ist und Leistungsansprüche nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und dem Sozialrecht erlöschen. Darüber hinaus forderte die CDU/CSU in ihrem Antrag die Bundesregierung unter anderem auf, Vereine und Organisationen zu verbieten, die ein islamistisches System in Deutschland errichten wollen.
Der Antrag der AfD wiederum forderte das Verbot des Vereins „Muslim Interaktiv“, da sich das Wirken der Organisation gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richte. Die AfD-Fraktion bezieht sich in ihrem Antrag auf eine von „Muslim Interaktiv“ veranstaltete Demonstration Ende April in Hamburg, bei der die Errichtung eines Kalifats und die Einführung der Scharia in Deutschland gefordert worden war (FREILICH berichtete).