Buchheit: „Das Verfahren dient dem Machtausbau der EU-Zentralokratie“

Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Die TAGESSTIMME sprach mit dem EU-Abgeordneten Markus Buchheit (AfD) über die Bedeutung des Verfahrens und nationalstaatliche Souveränität.
Interview von
16.6.2021
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3 Minuten Lesezeit
Buchheit: „Das Verfahren dient dem Machtausbau der EU-Zentralokratie“

Bild: AfD-TV.

Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Die TAGESSTIMME sprach mit dem EU-Abgeordneten Markus Buchheit (AfD) über die Bedeutung des Verfahrens und nationalstaatliche Souveränität.

Am 5. Mai 2020 hatte das deutsche Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das milliardenschwere Anleihekaufprogramm „PSPP“ der EZB teilweise verfassungswidrig sei. Die Karlsruher Richter hatten von Bundesregierung und Bundestag verlangt, dass diese das Aufkaufprogramm in der Eurozone stärker hätten prüfen müssen. Denn immerhin tätigte die EZB zwischen 2015 und 2019 Anleihekäufe in Höhe von zwei Billionen Euro. Dabei ist es verfassungsrechtlich festgelegte Regierungspflicht, auf einen ausgewogenen und stabilen Staatshaushalt zu achten. Doch die EU-Kommission hält das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Anleihekäufen der EZB für einen „gefährlichen Präzedenzfall“. Jetzt leitet sie ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein.

TAGESSTIMME: Herr Buchheit, bedeutet das eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren ein Angriff auf die nationalstaatliche Souveränität der EU-Mitgliedsländer?

Markus Buchheit: Was die juristische Fragestellung angeht, werden das Thema entsprechend qualifizierte, hoffentlich neutrale Juristen bearbeiten und zu einer Entscheidung bringen. Für mich ist in jedem Fall die Verfassung und der darauf beruhende Rechtszustand eines Mitgliedsstaates höher zu bewerten, als der politisch extrem tendenziös agierende, sich selbst kontrollierende EU-Machtapparat.

In diesem speziellen Falle sieht es allerdings so aus, als ob man den Esel tritt, um den Müller zu treffen. Denn der EU-Kommission hat es offenbar nicht genügt, dass der deutsche Bundestag irgendwann im Sommer 2020 beschloss, dass eine vorher vom EZB-Rat durchgeführte Verhältnismäßigkeitsprüfung den Karlsruher Anforderungen standhalte. Ende April dieses Jahres stellte dann auch noch das Bundesverfassungsgericht fest, dass Bundestag und Bundesregierung das Urteil umgesetzt hätten. Mehr gab es da eigentlich nicht zu holen. Doch der Widerspruch der deutschen Richter hat die EU-Kommission offenbar provoziert, und die Stoßrichtung geht über die Bundesrepublik Deutschland hinaus.

Obwohl im Nachhinein juristisch alles für die EU-Kommission zufriedenstellend gelaufen ist?

Wir sehen zum einen an der politischen Spitze der Europäischen Union einen extrem eitlen, letztlich unfähigen aber doch machtverliebten Personenkreis, der sich gerne und laut über Lappalien wie das alberne „Sofa-Gate“ erregt. Genau diese Leute, die zum allergrößten Teil aus gutem Grund vergessen haben, woher sie kamen, verfolgen ihren Machtausbau mit großer Verve. Abgesehen davon müssen sie von eigenen Fehlern der Vergangenheit ablenken – denken Sie an das totale Versagen von der Leyens als Verteidigungsministerin – und aktuelle unangenehme Themen vertuschen. Hier denke ich gerade besonders an Frau Kyriakidis, die abgelöste „Impf-Kommissarin“, und die finanziellen Transaktionen rund um die zypriotische Rechtsanwaltskanzlei ihres Mannes.

Das ist die eine Seite der Medaille, die andere ist die Tatsache, dass das Urteil einen angeblich ernstzunehmenden Präzedenzfall sowohl für die künftige Praxis des Gerichts selbst als auch für die Verfassungsgerichte anderer Mitgliedstaaten darstellt. Jedenfalls aus EU-Sicht, denn da sind noch Staaten wie Polen oder Ungarn. Ihnen wirft die Kommission die Verletzung von rechtsstaatlichen Prinzipien vor, hat aber letztlich nur Angst vor der gelebten Souveränität und selbstbewussten Eigenständigkeit dieser Länder. Schließlich könnten beispielsweise die Polen den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs nicht mehr folgen wollen und dabei Deutschland als Referenz anführen.

Da muss man die ungezogene Rasselbande eben zusammenzwingen…

So ist es. Man kann es auf den Punkt bringen: Das Vertragsverletzungsverfahren ist eine Farce, ein Ablenkungsmanöver und soll lediglich dem Machtausbau der Brüsseler Zentralokratie dienen. Dass ausgerechnet unter einer deutschen Kommissionspräsidentin die ganze Nummer vorangetrieben wird und Fahrt aufnimmt, ist ein weiterer Beleg für die Volksferne der in der Bundesrepublik hoch gekommenen und satt gewordenen Berufspolitiker. Vor einem Jahr, kurz nach der Verkündung des angeblichen „Skandal-Urteils“, hatte die Kommissionspräsidentin erklärt, dass die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für alle nationalen Gerichte bindend seien.

Ich kann mich noch gut daran erinnern, wie von der Leyen meinte, dass das letzte Wort zu EU-Rechtsfragen immer in Luxemburg und nirgendwo sonst gesprochen wird; es gehe schließlich darum, die EU als Werte- und Rechtsgemeinschaft zusammenzuhalten. Wesentliche Werte- und Rechte der EU werden allerdings durch die historisch gewachsenen nationalen Rechtsinstitute juristisch gepflegt und verwaltet. Und da hat die EU-Kommission auf die deutsche Verfassung Rücksicht zu nehmen und die fiskalische Hoheit der Bundesdeutschen nicht anzugreifen. Das letzte Wort zum Geld der Deutschen und ihrer ohnehin unter Beschuss stehenden Wirtschaft sollte in Berlin und gegebenenfalls Karlsruhe gesprochen werden. Nicht in Luxemburg oder Brüssel.


Zur Person:

Markus Buchheit wurde 1983 geboren und studierte Politik- und Rechtswissenschaft in Bayreuth und München. Ab 2014 arbeitete Buchheit am Europäischen Parlament für einen österreichischen Abgeordneten und wechselte dann als Berater für Handelspolitik zur Fraktion. Seit 2019 ist Markus Buchheit Mitglied des Europäischen Parlaments und stellvertretender Delegationsleiter der AfD. Sein Schwerpunkte liegen auf Fragen des internationalen Handels, der Industriepolitik sowie des Verbraucherschutzes auf EU-Ebene. 

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