Bürgerinitiativen scheitern vor VfGH: Keine Aufhebung von Innsbruck-Wahl

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) entschied am Montag, dass die Gemeinderatswahl in Innsbruck nicht wiederholt werden muss.
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Bürgerinitiativen scheitern vor VfGH: Keine Aufhebung von Innsbruck-Wahl

Symbolbild (VfGH-Gebäude Eingang): Haeferl via Wikimedia Commons [CC BY-SA 3.0 AT] (Ausschnitt links unten)

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) entschied am Montag, dass die Gemeinderatswahl in Innsbruck nicht wiederholt werden muss.

Innsbruck/Wien. Maßgeblich als Begründung für das negative Resultat der Prüfung ist einer VfGH-Aussendung zufolge, dass die in der Anfechtung genannten fehlerhaften Anschläge „allenfalls die gleichzeitig stattfindende Wahl des Bürgermeisters“ betreffen. Trotz der gemeinsamen Abhandlung handle es sich dabei um zwei verschiedene Wahlgänge. Aus diesem Grund gehe das Vorbringen der Anfechtungswerberin „ins Leere“.

Falsche Aushänge in Wahlzelle

Den Anfechtungsantrag brachten die nur knapp am erstmaligen Einzug in den Gemeinderat gescheiterten Bürgerinitiativen Innsbruck (BI) ein. Diese monierten, dass ihrer Liste in den Aushängen in der Wahlzelle fälschlicherweise ein Bürgermeisterkandidat einer anderen Liste zugeordnet wurde – Die Tagesstimme berichtete. Die Gruppe sah deshalb die eigene Glaubwürdigkeit dadurch beschädigt. Dies hätte nämlich kausale Wirkung auf das Wahlverhalten der Bürger ausgeübt, da man tatsächlich damit geworben hatte, keinen eigenen Kandidaten zu stellen.

VfGH: Rechtmäßigkeit nicht in Zweifel

Auch diesem zweiten Punkt erteilt der VfGH eine Absage – wenn auch nur teilweise. Er stellte zwar fest, dass potenziell irreführende Aushänge mitunter die Grundsätze der freien Wahl verletzen können. Allerdings seien die Mängel im vorliegenden Fall nicht ausreichend, um die Rechtmäßigkeit der Wahl insgesamt infrage zu stellen. Alle übrigen Unterlagen einschließlich der amtlichen Stimmzettel seien fehlerfrei. Deshalb käme den fehlerhaften Anschlägen „keine solche Bedeutung“ zu, dass eine „irrtümliche oder fehlerhafte Stimmabgabe“ bewirkt worden wäre.

Bürgerinitiativen als „Stimmen von außerhalb“

Die Bürgerinitiativen bekundeten auf Facebook, die Entscheidung der Verfassungsrichter „zur Kenntnis“ zu nehmen. Man werden „selbstverständlich“ auch weiterhin seine Themen verfolgen, auch als „Stimme von außerhalb“. Insbesondere setzt man sich für eine transparente Aufarbeitung zahlreicher „Skandale“ in der Stadt ein, auf welche man selbst bereits „lange vor der Wahl“ hingewiesen habe. Man arbeite nun an konkreten Schritten, um die „Interessen der BürgerInnen Innsbrucks“ wieder in den Mittelpunkt zu rücken:

 


Weiterlesen:

Falsche Aushänge: Bürgerinitiativen fechten Innsbruck-Wahl an (25.5.2018)

Über den Autor
Julian Schernthaner

Julian Schernthaner

Der studierte Sprachwissenschafter wurde 1988 in Innsbruck geboren und lebte sieben Jahre in Großbritannien. Vor kurzem verlegte er seinen Lebensmittelpunkt ins malerische Innviertel, dessen Hügel, Wiesen und Wälder er gerne bewandert.

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