Bundesrechnungshof bezeichnet Bürgergeld als „unverhältnismäßig hoch“
Ein interner Bericht des Bundesrechnungshofes kritisiert das geplante Bürgergeld scharf. Dabei steht auch SPD-Minister Heil in der Kritik.
Mit dem Bürgergeld soll eine einfachere und umfassendere Hilfe für Menschen in schwierigen sozialen Verhältnissen gewährleistet werden. Doch nun schaltete sich der Bundesrechnungshof mit einem internen Bericht an den Haushaltsausschuss ein. Dieser kritisiert vor allem das sogenannte „Schonvermögen“. Bis zu 60.000 Euro dürfte ein Ein-Personen-Haushalt gespart haben, für jede weitere Person 30.000 Euro zusätzlich.
An dieser Stelle setzt die Kritik des Rechnungshofes an: „Der Bundeshaushalt sollte nicht mit dem Leistungsbezug von Personen belastet werden, bei denen grundsätzlich von einer ausreichenden Eigenleistungsfähigkeit ausgegangen werden kann.“
Fördern ohne Fordern?
Im Gesetzesentwurf des Bundesarbeits- und Sozialministers Hubertus Heil (SPD) tauchen weitere konkrete Forderungen auf, die dem Bundesrechnungshof zu denken geben. Da etwa eine ungeprüfte Selbstauskunft über Vermögen ausreichen würde, befürchtet der Bundesrechnungshof „Mitnahme- und Missbrauchsmöglichkeiten“. Auch der Verzicht von Sanktionen wird kritisiert. Diese sind bereits seit dem März dieses Jahres ausgesetzt und sollen im geplanten Bürgergeld erst nach sechs Monaten Verwendung finden. Derartige Sanktionen sollen eingesetzt werden, wenn berechtigte Bezieher wichtige Termine nicht wahrnehmen oder anderweitig die Kooperation mit den Sozialbehörden behindern. Experten sind sich einig, dass allein die Anwesenheit von Sanktionen präventiv die Zusammenarbeit mit den Arbeitsämtern verbessert.
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