Bundestag: AfD fordert Abschaffung des Digital Services Act

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag fordert die Bundesregierung auf, sich gegen das geplante Digitaldienstleistungsgesetz einzusetzen. Sie sieht die Meinungsfreiheit durch die Regelungen des Gesetzes gefährdet.

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Bundestag: AfD fordert Abschaffung des Digital Services Act

Die AfD hat im Bundestag einen Antrag eingebracht, um Zensur im Netz zu verhindern.

© Metropolico

Berlin. – Die AfD-Fraktion im Bundestag kritisiert, dass die Meinungsfreiheit in sozialen Netzwerken zunehmend eingeschränkt würde. In einem aktuellen Antrag fordert sie die Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene für die Abschaffung des Digital Services Act (DSA) einzusetzen. Nach Ansicht der Fraktion führt der Umgang großer Plattformen mit sogenannter „Hatespeech“ zu einer Verzerrung der politischen Meinungsbildung.

Sie kritisieren die massenhafte Löschung von Beiträgen, die angeblich gegen interne Standards verstoßen. Verstärkt werde dieser Prozess durch Organisationen, die von der Bundesregierung finanziell unterstützt werden und sich aktiv für die Löschung von Inhalten einsetzen. Zwischen 2017 und 2023 sollen insgesamt mehr als 12 Millionen Euro in Projekte zur Bekämpfung von „Hatespeech“ fließen.

Gefährdung der Meinungsfreiheit durch den Digital Services Act

Seit 2023 regelt der Digital Services Act der EU den Umgang mit illegalen Inhalten im Internet. Der DSA ermöglicht es „vertrauenswürdigen Hinweisgebern“, Inhalte als potenziell rechtswidrig zu melden. Plattformbetreiber haften dann, wenn sie gemeldete Inhalte nicht entfernen.

Die AfD befürchtet, dass dies zu einem sogenannten „Overblocking“ führen könnte, bei dem vorsichtshalber mehr Beiträge gelöscht werden als nötig. Dies gefährde das Grundrecht auf Meinungsfreiheit, da Inhalte nicht mehr im Rahmen einer nachgelagerten gerichtlichen Kontrolle, sondern direkt durch die Plattformbetreiber gelöscht würden.

Finanzierung stoppen und Wettbewerb schützen

Die AfD fordert die Bundesregierung auf, die finanzielle Unterstützung von Organisationen einzustellen, die sich für die Löschung von Inhalten in sozialen Netzwerken einsetzen. Zudem soll das Bundeskartellamt prüfen, ob es kartellrechtswidrige Absprachen zwischen Plattformanbietern gibt. Die Partei kritisiert eine mögliche Vereinheitlichung von Löschstandards, die durch geförderte Organisationen wie die Amadeu Antonio Stiftung oder das Institute for Strategic Dialogue (ISD) beeinflusst würden.

Dies könne zu einer Einschränkung der Meinungsfreiheit führen, so die AfD. „Die Beurteilung des Vorliegens von Hatespeech unterliegt einem erheblichen Beurteilungsspielraum des jeweiligen Entscheidungsträgers“, so die Fraktion unter Berufung auf eine Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages. Dieser Ermessensspielraum könne zu willkürlichen Entscheidungen führen und damit die Meinungs- und Informationsfreiheit einschränken.

Konkrete Kritik an Zusammenarbeit mit sozialen Netzwerken

Die AfD kritisiert die seit 2015 bestehende Kooperation der Bundesregierung mit Social-Media-Unternehmen zur Bekämpfung von „Hatespeech“. Bereits unter Justizminister Heiko Maas sei eine „Task Force“ gegründet worden, die mit Meta, Google und X (ehemals Twitter) Maßnahmen zur Durchsetzung von Nutzungsbedingungen entwickelt habe. Diese Zusammenarbeit habe regelmäßige Treffen umfasst, an denen auch Vertreter zivilgesellschaftlicher Organisationen teilgenommen hätten. Die Partei fordert ein Ende dieser Praxis, die ihrer Meinung nach eine zu starke Kontrolle von Inhalten fördere.

Um die Meinungsfreiheit auf Plattformen wie Facebook und X (ehemals Twitter) zu schützen, fordert die AfD eine grundrechtskonforme Umsetzung des DSA. Insbesondere solle auf die Einrichtung von „Vertrauenspersonen“ verzichtet werden. Eine gesetzliche Regelung solle sicherstellen, dass sich die Plattformbetreiber auf die Löschung offensichtlich rechtswidriger Inhalte beschränken und nicht zu einer umfassenden Inhaltskontrolle verpflichtet werden, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgeht. Die Fraktion warnt davor, dass die Förderung von Organisationen zur Kontrolle und Löschung von Inhalten zu einer massiven Einschränkung der Meinungsfreiheit führen könne, die ihrer Ansicht nach gegen das Grundgesetz verstoße und gestoppt werden müsse.

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