Buschmann will Fahrerflucht ohne Verletzte entkriminalisieren

Wenn sich Beteiligte vom Unfallort entfernen drohen bisher Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren. Diese Regelung soll künftig nur noch bei Unfällen mit Personenschaden gelten.

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Buschmann will Fahrerflucht ohne Verletzte entkriminalisieren

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP)

© IMAGO / photothek

Berlin. - Das Bundesjustizministerium will Unfallflucht ohne Personenschaden entkriminalisieren. Das geht aus Eckpunkten des von Justizminister Marco Buschmann (FDP) geführten Ministeriums hervor hervor, die dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) vorliegen. Demnach sollen Unfälle mit Fahrerflucht künftig als Ordnungswidrigkeit statt als Straftat eingestuft werden, wenn zwar ein Sachschaden, aber kein Personenschaden vorliegt. Durch diese Herabstufung „würde einer undifferenzierten Kriminalisierung des Unfallverursachers entgegengewirkt“, hieß es dem RND zufolge in dem Ministeriumspapier.

Bislang Geld- oder Freiheitstrafe bei Fahrerflucht

Die unerlaubte Entfernung Beteiligter vom Unfallort kann bislang mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Nach den Plänen des Justizministeriums soll diese Regelung künftig nur noch bei Unfällen mit Personenschaden gelten. Sobald es körperlich Geschädigte gebe, sei es stets erforderlich, „am Unfallort zu verbleiben und sich als Unfallbeteiligter zu erkennen zu geben“. Dies gelte „trotz der mit der Selbstanzeige des Unfalls verbundenen Selbstbezichtigung einer gegebenenfalls mitverwirklichten Begleittat“, etwa einer Trunkenheitsfahrt. Vor diesem Hintergrund gebe es umgekehrt aber „gute Argumente dafür, von einer Strafbewehrung der unterlassenen Selbstanzeige des Unfalls bei reinen Sachschäden abzusehen“, hieß es weiter. Denn Paragraf 142 des Strafgesetzbuchs, in dem die Unfallflucht geregelt ist, durchbreche das Prinzip der „Straflosigkeit der Selbstbegünstigung“.

Bislang gilt, dass Unfallbeteiligte eine „angemessene Zeit“ am Unfallort warten müssen. Als Alternative dazu bringt das Justizministerium nun die Einrichtung einer Meldepflicht und Meldestelle ins Spiel. „Denkbar wäre etwa eine Meldung über eine standardisierte Online-Maske, gegebenenfalls auch mit hochzuladenden Bildern vom Unfallort und Schaden, oder eine, am geschädigten Fahrzeug zu fixierende, Schadensmeldung, bei deren ordnungsgemäßer Vornahme keine tatbestandsmäßige Handlung vorläge“.

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