BVT-Affäre: Weichen für Untersuchungsausschuss gestellt

Gestern Abend genehmigte der Geschäftsordnungsausschuss des Nationalrats den Antrag aller drei Oppositionsparteien, einen Untersuchungsausschuss zu den Vorgängen rund um eine Razzia im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) einzusetzen. Ein erster Antrag scheiterte vor einigen Wochen an Formalfehlern. 
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BVT-Affäre: Weichen für Untersuchungsausschuss gestellt

Symbolbild (Christian Kern 2017): SPÖ Presse und Kommunikation via Wikimedia Commons [CC BY-SA 2.0]

Gestern Abend genehmigte der Geschäftsordnungsausschuss des Nationalrats den Antrag aller drei Oppositionsparteien, einen Untersuchungsausschuss zu den Vorgängen rund um eine Razzia im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) einzusetzen. Ein erster Antrag scheiterte vor einigen Wochen an Formalfehlern. 

Da der ehemalige BVT-Chef Peter Gridling in einem Verfahren der Korruptionsstaatsanwaltschaft als Beschuldigter geführt wird, veranlasste Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) vor einem Monat die Suspendierung des höchsten Beamten der Behörde trotz bereits erfolgter Wiederbestellung – Die Tagesstimme berichtete. Die SPÖ unter ex-Kanzler Christian Kern berief daraufhin eine Sondersitzung des Nationalrats ein und unterstellte Kickl eine „politische Umfärbeaktion“.

Zweiter Versuch: Diesmal keine „verfassungsrechtlichen Mängel“

Wie der ORF berichtet, war das Zustandekommen eines Untersuchungsausschusses bis zuletzt unklar. Einen ersten, von den Sozialdemokraten alleine getragenen, Antrag vor vier Wochen wies die türkis-blaue Regierung unter Berufung auf „verfassungsrechtliche Mängel“ in der Formulierung ab. Auch diesmal wollte sich die ÖVP noch mit dem Rechts- und Legislativdienst des Parlaments beraten.

Nachdem dieser bei der nun vorliegenden Fassung keine derartigen Mängel mehr verortet, besteht für einen kommenden Untersuchungsausschuss grünes Licht. Dies habe ÖVP-Klubobmann August Wöginger gegenüber der APA so bestätigt.

Aktenstudium im Sommer, Befragung im Herbst

Auch die Zeitschiene ist bereits klar. Im Sommer will man sich dem Aktenstudium widmen, es folgt im Spätsommer oder Frühherbst eine Befragung der Auskunftspersonen. Die Zusammensetzung des Ausschusses orientiert sich dabei auch an der Mandatsstärke im Parlament. Gleich sechs der 18 Abgeordneten stellt die Volkspartei, SPÖ und FPÖ entsenden jeweils zwei Mandatare, die Liste Pilz und NEOS je einen.

Den Vorsitz erhält gemäß Verfahrensordnung Nationalratspräsident Wolfang Sobotka (ÖVP). Seine Stellvertreter Duris Bures (SPÖ) und Anneliese Kitzmüller (FPÖ) können ihn auch im U-Ausschuss vertreten. Stellvertretender Verfahrensrichter wird der ehemalige Vizepräsident des Oberlandesgerichts (OLG) Wien, Wolfgang Pöschl.

Ex-BVT-Chef beklagte „Netzwerk von Günstlingen“

Mit großem Interesse werden dabei nicht nur Aufklärung über die Modalitäten der Hausdurchsuchung erwartet. Auch gilt zu erörtern, inwiefern die kolportierten Zustände im BVT der Realität entsprechen, und ob die Razzia deshalb gerechtfertigt war. In diesem Zusammenhang sorgte im März ein ZiB24-Interview mit Gridlings Vorgänger, Gert-René Polli für Aufsehen. Er sprach darin von einem Netzwerk  von Personen, welche sich als „Günstlinge“ sähen. Diese hätten die Behörde unter seinem Nachfolger „korrumpiert“ – Die Tagesstimme berichtete.

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