Corona: Ausgangsbeschränkungen in Österreich mit 1. Mai beendet

Jene Verordnungen, die das Land seit 16. März wesentlich bestimmt haben, werden nun durch die „COVID-19-Lockerungsverordnung“ ersetzt.
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Corona: Ausgangsbeschränkungen in Österreich mit 1. Mai beendet

Bild: Passanten in der Mariahilfer Straße in Wien / Bild: Gugerell / CC0 (Bild zugeschnitten)

Jene Verordnungen, die das Land seit 16. März wesentlich bestimmt haben, werden nun durch die „COVID-19-Lockerungsverordnung“ ersetzt.

Wien. – Am Donnerstagabend hat Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) eine Verordnung zum weiteren Umgang mit der Corona-Krise im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Demnach enden die sogenannten Ausgangsbeschränkungen mit 1. Mai, die 1-Meter-Abstandregel gilt aber weiterhin. Neu ist dagegen eine Maskenpflicht in allen öffentlichen geschlossenen Räumen. Die neue Verordnung ist bis zum 30. Juni gültig.

Mindestabstand muss eingehalten werden

Mit der „COVID-19-Lockerungsverordnung“ werden jene auslaufenden Verordnungen ersetzt, die den „Shutdown“ seit 16. März in Österreich wesentlich bestimmt haben. Neben dem Verbot des „Betreten öffentlicher Orte“ endet somit auch die Verordnung, laut derer das Betreten von Geschäften verboten bzw. nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt war. Eine zentrale Einschränkung bleibt aber: Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, muss weiterhin einen Mindestabstand von einem Meter zu allen Personen einhalten, die nicht im selben Haushalt leben. Dies war de facto schon bisher so, fiel aber unter eine der Ausnahmeregelungen vom grundsätzlichen Verbot.

Alle Geschäfte dürfen öffnen

Neu ist die Bestimmung, dass „beim Betreten öffentlicher Orte im geschlossenen Raum“ ein Nasen-Mund-Schutz zu tragen ist. Die Maskenpflicht beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt bestehen. Der 1-Meter-Mindestabastand in Massenbeförderungsmitteln muss nicht eingehalten werden, sofern dies wegen der großen Zahl der Fahrgäste oder beim Ein- und Aussteigen nicht möglich ist.

Eine bedeutende Lockerung betrifft den Handel abseits von Supermärkten und Drogerien, die ja von Anfang an offen halten durften. Nachdem kleinere Geschäfte ihren Betrieb schon mit 14. April wieder aufnehmen durften, folgen nun auch Einkaufszentren und jene Geschäfte mit mehr als 400 Quadratmeter Verkaufsfläche. Sie dürfen ab 2. Mai wieder aufsperren. Außerdem dürfen sich nun  auch mehr Menschen gleichzeit im Geschäft aufhalten. Statt wie bisher 20 Quadratmeter müssen nur mehr zehn pro Kunde zur Verfügung stehen. Das gilt auch ausdrücklich für Einrichtungen zur Religionsausübung und für Märkte im Freien. Ab Samstag dürfen auch erste Dienstleister mit persönlichem Kontakt wie etwa Friseure ihre Läden wieder öffnen. Auch Einrichtungen für Freiluft-Sport ohne Körperkontakt wie Leichtathletik-Anlagen, Tennis- oder Golfplätze, Pferdesport- und Schießanlagen dürfen aufgrund der neuen Verordnung wieder öffnen.

Versammlungen wieder gestattet

Erlaubt werden nun auch öffentliche Veranstaltungen mit maximal zehn Teilnehmern. Dazu zählen etwa kulturelle Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Hochzeiten und Ausstellungen. Bei Begräbnissen sind maximal 30 Teilnehmer erlaubt. Es wird klargestellt, dass dieses Verbot Veranstaltungen im privaten Bereich explizit nicht betrifft. Auch Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz sind ab sofort wieder gestattet.

Die Polizei Wien genehmigte für den 1. Mai insgesamt 15 Versammlungen. Wie ein Demonstrationszug unter Einhaltung des Sicherheitsabstandes in etwa ausschaut, zeigte die Polizei Wien auf ihrem Twitter-Account.

Über den Autor

Monika Šimić

Monika Šimić wurde 1992 in Zenica (Bosnien und Herzegowina) geboren. Die gebürtige Kroatin wuchs in Kärnten auf und absolvierte dort die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe.

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