Corona-Tests in Deutschland ab heute nicht mehr gratis
Ab heute müssen Schnelltests durch geschultes Personal in der Regel selbst gezahlt werden. Gratis bleiben sie nur noch für jene, die sich nicht impfen lassen können.
Berlin. – Von diesem Montag an wird der Corona-Alltag für jene, die bis jetzt noch nicht geimpft sind, komplizierter und teurer. Denn Schnelltests, die Nichtgeimpfte inzwischen so gut wie überall brauchen, etwa für den Besuch von Restaurants, Museen oder Veranstaltungen, sind nicht mehr für alle kostenlos. Es gibt jedoch Ausnahmen.
Übergangsregel für Kinder und Schwangere
Schnelltests durch geschultes Personal müssen ab heute in der Regel selbst gezahlt werden. Gratis bleiben sie nur noch für jene, die sich nicht impfen lassen können. Damit setzt der deutsche Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) einen Bund-Länder-Beschluss um. Im August hatten Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministepräsidenten vereinbart, dass das vom Bund seit März finanzierte Angebot mit kostenlosen „Bürgertests“ enden soll. Da kostenlose Impfungen für alle möglich sind, sei eine dauerhafte Übernahme der Testkosten durch die Steuerzahler nicht mehr nötig.
Es sind aber einige Übergangsregeln vorgesehen. So können Kinder von 12 bis 17 Jahren und Schwangere bis 31. Dezember mindestens einen Test in der Woche gratis machen. Denn für sie gibt es erst seit Kurzem eine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO).
Tests für bestimmte Gruppen weiterhin kostenlos
Gratis-Tests bekommen generell weiter Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, ebenso Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für sie gibt es noch keinen Impfstoff. Die Tests bleiben unter anderem auch für Menschen kostenlos, die zum Beenden einer Quarantäne wegen einer Corona-Infektion einen Test brauchen.
Um weiterhin kostenlose Tests zu bekommen, muss bei der Teststelle ein amtlicher Ausweis mit Foto vorgelegt werden – bei Kindern ist so auch das Alter zu belegen. Wenn man sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen kann, ist ein ärztliches Zeugnis nötig. Auf diesem muss nach Ministeriumsangaben keine Diagnose angegeben werden aber dafür der Name, die Anschrift und das Geburtsdatum der betroffenen Person sowie Angaben zum Aussteller des Attests. Zum Nachweis einer Schwangerschaft kann indes der Mutterpass genutzt werden.
Apothekerverband will Testangebote bündeln
Die Kosten für die Tests gilt es noch abzuklären. Wie die FAZ berichtet, hat der Apothekerverband bereits vorgeschlagen, Angebote in Praxen und Apotheken zu bündeln. Denn wegen des Raum- und Personalaufwands sei das Angebot nur zu akzeptablen Kosten möglich, wenn auch künftig genügend Tests nachgefragt würden. Bisher bekommen Anbieter je Schnelltest 11,50 Euro, für genauere PCR-Tests gibt es etwa 43 Euro. Diese sind für Selbstzahler aber oft zu teuer. In Firmen können sich Beschäftigte aber kostenlos testen lassen.