Demo-Verbot: Polizei legt Revision gegen Urteil ein
Das Verwaltungsgericht stellte in einem Urteil fest, dass die Untersagung der FPÖ-Kundgebung am 31. Jänner rechtswidrig gewesen sei. Die Polizei will dagegen vorgehen.
Wien. – Die polizeiliche Untersagung der FPÖ-Kundgebung am 31. Jänner in Wien beschäftigt weiterhin das Gericht. Nachdem das Verwaltungsgericht kürzlich einer Beschwerde der FPÖ in allen Punkten recht gab, hat die Landespolizeidirektion Wien eine außerordentliche Revision gegen das Urteil angekündigt.
In seiner Begründung hatte das Verwaltungsgericht vor allem die von offizieller Stelle verwendeten Corona-Zahlen und Begriffe zur Beurteilung der Seuchenlage kritisiert (TAGESSTIMME berichtete). So stellte das Gericht fest, dass in der „Information“ des Gesundheitsdienstes der Stadt Wien „zum Seuchengeschehen keine validen und evidenzbasierten Aussagen und Feststellungen vorliegen“. Die Untersagung der FPÖ-Versammlung sei zu Unrecht erfolgt, heißt es in der Entscheidung des Gerichts.
Ministerium weist Kritik zurück
Das Gesundheitsministerium wies die Kritik des Verwaltungsgerichts hingegen zurück. Man treffe Entscheidungen ausnahmslos auf Grundlage der Gesetze, gestützt durch die Expertise von Fachexpertinnen und -experten, hieß es gegenüber der „Zeit im Bild“ (ZiB). Es gebe klare Kriterien bei der Falldefinition. Die Definition sei zudem im Einklang mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC).
Kickl: „Nehammer will Justiz-Entscheidung nicht akzeptieren“
Auf die Ankündigung der Landespolizeidirektion Wien, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts anzufechten, reagierte indes FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl am Donnerstag mit scharfer Kritik an Innenminister Karl Nehammer (ÖVP). Es überrasche „leider wenig, dass ein ÖVP-geführtes Ressort eine glasklare Justiz-Entscheidung nicht akzeptieren“ wolle. Die Polizei müsse nun „auf Geheiß aus Nehammers Büro“ gegen das Urteil vorgehen, behauptete Kickl in einer Aussendung.
Zudem verwies der FPÖ-Klubobmann darauf, dass es „schwierig“ werde, das Verfahren überhaupt wieder aufzunehmen, denn das Gericht habe eine ordentliche Revision ausgeschlossen. „Für eine außerordentliche Revision muss die Landespolizeidirektion nun Gründe für das Vorliegen einer grundsätzlichen Bedeutung der zu lösenden Rechtsfrage vorlegen“, sagte Kickl.
Doch der Ex-Innenminister zeigt sich überzeugt davon, dass die Untersagung von Corona-Demonstrationen künftig nicht mehr möglich sein werde, da die zugrundeliegenden Zahlen der Gesundheitsbehörden per se fehlerhaft seien. „Das hat das Verwaltungsgericht detailliert ausgeführt. Eine kritikfähige Regierung müsste als Reaktion endlich die völlig willkürliche und nicht einmal ansatzweise mit den Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation übereinstimmende Definition von Corona-Infizierten bzw. -Erkrankten reparieren. Im schwarz-grünen Österreich hingegen wird für die schlechte Nachricht der Bote verantwortlich gemacht und das Gerichtserkenntnis bekämpft, obwohl sich dafür nicht einmal der kleinste Ansatzpunkt finden lässt“, so Kickl.
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