Der Verfassungsschutz und der Kampf gegen das Volk

In seinem Kommentar äußert sich Kevin Naumann zu den jüngsten Vorgängen rund um die Einstufung dreier rechter Vorfeldorganisationen als „gesichert rechtsextrem“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz und stellt sich die Frage, warum ein ethnisch-kultureller Volksbegriff für einen demokratischen Rechtsstaat immer wieder ein so großes Problem darstellt.

Kommentar von
28.4.2023
/
3 Minuten Lesezeit
Der Verfassungsschutz und der Kampf gegen das Volk

Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln

© IMAGO / Future Image

Der Kampf gegen die konservative Opposition in Deutschland geht weiter. Nach dem „Verdachtsfall“ Alternative für Deutschland stuft das Bundesamt für Verfassungsschutz (VS) nun auch die Junge Alternative sowie das Institut für Staatspolitik und den Verein „Ein Prozent“ als „sicher rechtsextrem“ ein. Damit können nun prägende Teile des rechten Lagers mit nachrichtendienstlichen Mitteln bearbeitet werden. Nach dem parlamentarischen Arm wird nun die metapolitische Ebene in den Blick genommen. Konkret heißt das „nach § 8 Abs. 2 BVerfSchG Methoden, Gegenstände und Instrumente zur heimlichen Informationsbeschaffung, wie den Einsatz von Vertrauensleuten und Gewährspersonen, Observationen, Bild- und Tonaufzeichnungen, Tarnpapiere und Tarnkennzeichen“ eingesetzt werden.

Die Wahrheitsproduktion des Systems

Die Entscheidung des Inlandsgeheimdienstes flankiert den jüngsten Eklat um Björn Höcke, dessen Immunität zum mittlerweile siebten Mal wegen eines aus dem Zusammenhang gerissenen Zitats aufgehoben wurde (FREILICH berichtete). Hinter dieser jüngsten Lawine negativer medialer Aufmerksamkeit steht das Ziel, die politische Rechte insgesamt zu diskreditieren und ihre Anschlussfähigkeit in der Bevölkerung zu verringern. Es geht auch darum, durch den Austausch zwischen wahrheitsproduzierenden Leitmedien und faktenliefernden Institutionen die vollständige Delegitimierung der AfD und ihrer Vorfeldorganisationen denkbar werden zu lassen. Dass es sich hierbei um eine politisch motivierte Aktion handelt, liegt auf der Hand, denn welche neuen Erkenntnisse haben die Akteure in letzter Zeit geliefert, die den VS zu einer Neubewertung veranlasst haben?

Auslöser ist der Trend, dass sich die AfD in den letzten Umfragen vor die Grünen geschoben hat, im Osten an der 30-Prozent-Marke kratzt und damit die dortige parlamentarische Hegemonie in Bedrängnis bringt. Die Tatsache, dass 2024 in Sachsen, Thüringen und Brandenburg gleichzeitig mit der Europawahl gewählt wird und man hier seine besten Umfragewerte genießt, sollte die systemischen Kräfte nun veranlassen, noch einmal „genauer hinzuschauen“. Nur ist die Glaubwürdigkeit gegenüber der Obrigkeit gerade im Osten spätestens durch das totalitäre Gebaren des Corona-Regimes wohl mehr denn je beschädigt. Die Dämonisierung des Systems verfängt kaum noch. Der Verdacht auf Rechtsextremismus löst ungefähr so viel Schaudern aus wie eine Staumeldung. Das ist ein metapolitischer Erfolg, den das System kennt und nun seine Kulissen ad absurdum führt.

Verwaltungsantifaschismus

Der Hauptvorwurf, der allen drei Akteuren gemacht wird, ist die Verwendung eines ethnischen Volksbegriffs, der mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist:

„Das in den Äußerungen und Verlautbarungen deutlich zutage tretende Volksverständnis der JA widerspricht dem im Grundgesetz zum Ausdruck kommenden Volksverständnis und ist geeignet, Angehörige vermeintlich anderer Ethnien auszugrenzen und deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund als Deutsche zweiter Klasse abzuwerten.“

An dieser Stelle stellt sich die Frage, warum ein ethnisch-kultureller Volksbegriff für einen demokratischen Rechtsstaat immer wieder ein so großes Problem darstellt. Zur Erinnerung: Bis 1999 galt ein abstammungsbezogener Volksbegriff und erst seit der Novellierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes im Jahr 2000 ist der im Grundgesetz zum Ausdruck kommende Volksbegriff mit dem utilitaristischen Staatsverständnis deckungsgleich.

Zwei Punkte: Zum einen drückt sich im heutigen Volksbegriff eine tief verwurzelte Verachtung des Eigenen aus, zum anderen „hilft“ der liberale Staat, den Teufel auszutreiben, den uns das „ewig schuldige“ deutsche Volk eingebrockt hat, und löst ihn bestenfalls auf, denn wir sind heute Musterdemokraten und die Deutschen, das waren vor 1945 „die anderen“. Die aufgrund dieses bundesdeutschen Geburtstraumas unbewältigte Vergangenheit entwickelte sich nach dem Zweiten Weltkrieg zu einer umfassenden massenpsychologischen Störung in Form einer „Normopathie“ (Hans-Joachim Maaz), deren Folge eben die heutige symptomatische Durchdringung der administrativen und juristischen Entscheidungsebenen ist. Jeder Richter und jeder höhere Beamte handelt heute bewusst oder unbewusst in der Logik des staatlichen Antifaschismus.

Klima der Angst

Die Behörde stellt weiter fest, dass sie „nicht nur auf gewaltorientierte Extremisten, sondern auch diejenigen Personenzusammenschlüsse im Blick [hat], die menschenwürdewidrige und demokratiefeindliche Ideologien und Konzepte permanent verbreiten“, also „den Boden für unfriedliche Verhaltensweisen gegenüber den Betroffenen zu bereiten.“ Wenn es also nicht um die Taten der Akteure geht, muss es um ihre Worte gehen. Die metapolitischen Akteure des konservativen Lagers geraten damit als führende Köpfe in das Visier des Legitimationsapparates des herrschenden Leitmilieus. Erfolgreiche Metapolitik in Form von neuen Verlagen, Veranstaltungen, Netzwerken oder Medienprojekten soll mit Hilfe politisierter Institutionen von vornherein unmöglich gemacht werden.

Es wird ein Klima der Angst verbreitet, damit vor allem junge konservative Köpfe sich gar nicht erst entschließen, metapolitisch aktiv zu werden. So funktioniert Demokratie. Die politisch-mediale Bühne zeichnet sich inzwischen vor allem durch die samstagabendliche Zurschaustellung ihrer Schizophrenien aus: Nie war eine Politik so offensichtlich gegen die Interessen des Volkes gerichtet und nie war der Zusammenhalt so stark wie heute; nie wurde so intensiv um die Opfer totalitärer Regime getrauert wie heute und nie lauerten so viele Rechtsextremisten wie heute.

Wie weiter?

Was kann die Rechte tun? Soll sie ihr Programm und ihre Ausdrucksformen überdenken? Davon ist abzuraten, denn zum einen wird Schwäche nicht gern gesehen, zum anderen würde man sich damit in eine Spirale begeben, in der man einem permanenten Anpassungsdruck an das System ausgesetzt wäre, bis man sich auf dem Niveau von Machtkarikaturen wie FDP und CDU befände, allerdings ohne eigenständige Form und Idee.

Was also ist von dem ganzen Theater zu halten? Nicht viel. Die Illusionisten haben sich wieder einmal zu Wort gemeldet und einen halbwegs neuen Zaubertrick vorgeführt, der aber nicht wirklich neu ist und nur zaghaften Beifall erntet. Die notdürftig zusammengeklebten Kulissen langweilen nur. Der Rest des Publikums ist längst eingeschlafen oder gegangen, und wer anfangen will, tut es sowieso.


Zur Person:

Kevin Naumann, Jahrgang 1988, ist ein Patriot aus Mitteldeutschland.

Die in Gastbeiträgen geäußerten Ansichten geben ausschließlich die Meinung des jeweiligen Autors wieder und entsprechen nicht notwendigerweise denen der Freilich-Redaktion.
Stellenausschreibugn - AfD Sachsen

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