Deshalb stellt die AfD nun Strafanzeige gegen zwei Thüringer Verfassungsrichter
Die AfD-Fraktion in Thüringen hat Strafanzeige gegen Verfassungsrichter Geibert und Gerichtspräsident von der Weiden gestellt. Der Vorwurf: Befangenheit und Versäumnisse bei der konstituierenden Landtagssitzung.
Erfurt. – Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag und ihr Alterspräsident Jürgen Treutler (AfD) haben Strafanzeige und Strafantrag gegen den Thüringer Verfassungsrichter Jörg Geibert (CDU) sowie gegen den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs, Dr. Klaus von der Weiden, gestellt. Die Entscheidung sei nach intensiven internen Beratungen gefallen.
Die AfD-Fraktion wirft Verfassungsrichter Geibert vor, im Streit um die konstituierende Sitzung des Landtags befangen gewesen zu sein. Nach Ansicht der AfD hätte sich Geibert aufgrund persönlicher Verflechtungen von der Ausübung seines Amtes in diesem Fall ausschließen müssen. Der Hintergrund: Geiberts Sohn ist CDU-Abgeordneter im Thüringer Landtag und damit selbst Mitglied der antragstellenden Fraktion. Die AfD-Fraktion betont, dass Geibert seine Befangenheit hätte erkennen und entsprechend anzeigen müssen.
Kritik auch am Verfassungsgerichtspräsidenten
Auch Dr. Klaus von der Weiden, Präsident des Thüringer Verfassungsgerichtshofs und ebenfalls CDU-Mitglied, steht im Fokus der Vorwürfe. Die AfD-Fraktion kritisiert, dass er eine mögliche Befangenheit Geiberts hätte feststellen müssen. Dass dies nicht geschehen sei, wertet die AfD als Versäumnis des Gerichtspräsidenten.
Hintergrund der Strafanzeige sind die turbulenten Ereignisse rund um die konstituierende Sitzung des Thüringer Landtags Ende Septembers (FREILICH berichtete). Während der Sitzung war es insbesondere wegen der Auslegung der Geschäftsordnung durch den Alterspräsidenten Jürgen Treutler (AfD) zu heftigen Auseinandersetzungen gekommen. Vertreter von CDU, BSW, SPD und Linken warfen Treutler vor, seine Rolle parteipolitisch auszulegen und damit den Verlauf der Sitzung unzulässig zu beeinflussen. Dies führte zu wiederholten Protesten und mehreren Sitzungsunterbrechungen. Erst der von der CDU angerufene Thüringer Verfassungsgerichtshof, der die Rechtsauffassung der CDU zur Möglichkeit der Änderung der Tagesordnung während der konstituierenden Sitzung bestätigte, konnte den Konflikt lösen.
Mit der Strafanzeige beschreitet die AfD-Fraktion nun den Weg der juristischen Auseinandersetzung, um die Rolle der Verfassungsrichter in diesem Fall überprüfen zu lassen.