Berlin. – Über die Weihnachtsfeiertage sorgten kilometerlange Fahrzeugschlangen an der polnisch-ukrainischen Grenze für Aufsehen. Die Medien berichteten von massiven Wartezeiten, allerdings nicht bei der Ausreise aus der Ukraine, sondern bei der Einreise. Demnach sollen Zehntausende in Deutschland lebende Ukrainer in Richtung ihrer Heimat unterwegs gewesen sein, um die Feiertage dort zu verbringen. Damit stellt sich eine politisch brisante Frage: Wie ist ein monatelanger Heimataufenthalt mit einem Schutzstatus wegen Krieg vereinbar?
Bis zu sechs Monate Abwesenheit möglich
In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten Markus Frohnmaier, die FREILICH vorliegt, stellt die Bundesregierung nun klar: Ukrainische Schutzberechtigte dürfen bis zu sechs Monate ins Ausland reisen, ohne dass ihr Aufenthaltstitel in Deutschland erlischt. Grundlage hierfür ist die EU-Richtlinie für vorübergehenden Schutz, die nach Beginn des Krieges aktiviert wurde. Kurzzeitige Reisen sind demnach ausdrücklich zulässig. Ein solcher Aufenthalt widerspreche dem Zweck des Schutzstatus nicht, solange die gesetzlichen Fristen eingehalten würden. Auch beim Bürgergeld sieht Berlin keinen Änderungsbedarf. Ortsabwesenheiten seien rechtlich geregelt und genehmigungspflichtig. Einen grundsätzlichen Reformbedarf erkennt die Regierung nicht.
Kritik aus der Opposition
Diese Praxis sorgt bei der AfD für scharfe Kritik. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Markus Frohnmaier erklärt dazu: „Ukrainer können also ein halbes Jahr problemlos in der Ukraine deutsche Sozialleistungen beziehen, ohne dass ihr Schutztitel erlischt – der vorgebliche russische Raketenhagel scheint kein Problem für den Aufenthalt im Heimatland zu sein“. Daran zeige sich, „dass es richtig war, dass wir als AfD von Anfang an gefordert haben, die Ukrainer ganz normal als Asylbewerber und nicht nach der EU-Richtlinie für den vorübergehenden Schutz aufzunehmen“, so Frohmaier, der Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) mit dessen Worten zitiert: „Wer in sein Heimatland reisen kann, um dort Urlaub zu machen oder Verwandte zu besuchen, der hat nun sicher auch keinen Grund mehr, in Deutschland ein Asylverfahren weiter zu betreiben“. Angesichts dessen fordert er die Bundesregierung auf, nach dem Auslaufen der EU-Massenzustromrichtlinie im Jahr 2027 diese nicht zu verlängern, damit jeder Asylantrag von Ukrainern individuell geprüft werden muss.



Kommentare
Sei der Erste, der einen Kommentar hinterlässt!