Deutsche Anleger verlieren Millionen: Keine Hilfe von der Regierung

Die Bundesregierung plant keinen Verlustausgleich für deutsche Russland-Anleger, die seit dem Ukrainekrrieg von ihren Vermögenswerten abgeschnitten sind. Trotz umfangreicher Vorbereitungen und Schutzmaßnahmen bleiben Privatanleger betroffen.

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Deutsche Anleger verlieren Millionen: Keine Hilfe von der Regierung

Die Bundesregierung plant keine konkreten Maßnahmen zum Verlustausgleich oder Schadensersatz.

© IMAGO / Steinach

Berlin. – Die Bundesregierung plant keinen Verlustausgleich für deutsche Russland-Anleger. Das geht aus einer Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion zu den Auswirkungen der Russlandsanktionen auf deutsche Anleger hervor, welche die Folgen für deutsche Kleinaktionäre beleuchtet, die in russische Kapitalanlagen investiert haben. Diese Anleger sind seit dem Einmarsch Russlands in die Ukraine im Februar 2022 weitgehend von ihren Vermögenswerten in Russland abgeschnitten. Marc Liebscher, Vorstand der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger, schätzte Anfang 2023 auf n-tv, dass es rund 50.000 Anleger aus Deutschland gebe, die „mit Beträgen von Hunderten bis zu mehreren Millionen Euro bei institutionellen Anlegern“ in Russland investiert hätten.

Die Bundesregierung erklärte in ihrer Antwort, sie habe im Vorfeld der Sanktionen gemeinsam mit internationalen Partnern umfangreiche Vorbereitungen getroffen, um die Auswirkungen der Sanktionen möglichst zielgenau zu gestalten und negative Folgen für die deutsche Wirtschaft zu minimieren. Dazu gehörte auch eine Analyse des Außenwirtschaftsverkehrs, um mögliche Auswirkungen auf deutsche Unternehmen und Investoren abzuschätzen.

Privatanleger trotz Vorsichtsmaßnahmen wahrscheinlich betroffen

Trotz dieser Vorbereitungen und der Bemühungen, die wirtschaftlichen Folgen für deutsche Investoren zu minimieren, konnte nicht verhindert werden, dass auch deutsche Privatanleger von den Sanktionen betroffen waren. Die Bundesregierung räumte ein, dass es durch die Restriktionen im Finanz- und Kapitalmarktbereich „zu Einschränkungen für europäische Investoren kommen“ könne, betonte aber, dass es in den Verhandlungen gelungen sei, Abwicklungsfristen durchzusetzen, die es den Investoren ermöglichten, sich aus den betroffenen Kapitalanlagen zurückzuziehen.

Zur Frage nach möglichen Entschädigungsansprüchen und Schutzmaßnahmen für betroffene Anleger erklärte die Bundesregierung, dass sie keine „konkreten Maßnahmen zum Verlustausgleich oder Schadensersatz“ plane. Auch ein gesetzlicher Verlustausgleich sei nicht vorgesehen. Die Bundesregierung verwies auf bestehende bilaterale Investitionsschutzabkommen, die Investoren vor Enteignungen schützen sollen.

Beschlagnahmte russische Gelder anders eingeplant

Darüber hinaus betonte die Bundesregierung, dass sie keine Kenntnis über die genaue Anzahl der betroffenen Investoren und das verbleibende Investitionsvolumen in Russland habe. Die Umwandlung von Hinterlegungsscheinen (ADRs) in Originalaktien sei auch nach Ablauf der Frist im Dezember 2023 möglich und die Bundesregierung habe sich erfolgreich für eine investorenfreundliche Auslegung dieser Regelung eingesetzt.

Hinsichtlich möglicher Maßnahmen zur Beschlagnahme von Zinserträgen der russischen Zentralbank stellte die Bundesregierung klar, dass Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sich nicht für eine solche Maßnahme ausgesprochen, sondern vielmehr dafür plädiert habe, die Erträge aus dem Cash-Management der eingefrorenen Vermögenswerte zur Unterstützung der Ukraine zu verwenden.

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